Kommunalfinanzen · Grundlagen
Entwurf
Ein veröffentlichter Zwischenstand, der noch nicht abschließend geprüft und bestätigt ist.
Was bedeutet Entwurf genau?
Beim Jahresabschluss heißt Entwurf: Die Verwaltung hat alle Buchungen des vergangenen Jahres zu einer Abrechnung zusammengeführt. Geprüft und abschließend bestätigt (festgestellt) ist sie aber noch nicht. Bis dahin kann sich noch etwas ändern – etwa bei der Bewertung von Vermögen, bei Rückstellungen für absehbare spätere Verpflichtungen oder bei der Frage, zu welchem Jahr ein Vorgang gehört. Ein Abschlussentwurf beruht trotzdem auf echten Buchungen. Er ist keine Schätzung.
Worauf Sie achten sollten: Vergleichen Sie einen Entwurf mit einem früheren, bereits bestätigten Abschluss, ist der Prüfstand unterschiedlich. Die Kennzeichnung Entwurf trennt solche vorläufigen Zahlen vom endgültigen Ist. Vorsicht bei Haushaltsplänen: Dort bedeutet Entwurf etwas anderes – ein Planungsvorschlag, über den noch entschieden wird. Ob ein Plan oder ein Abschluss gemeint ist, verrät die genannte Quelle, nicht das Wort Entwurf.
Worauf kommt es an?
Ein Entwurf wird auf dieser Website nie als abschließend bestätigtes Ist bezeichnet.
Konkrete Bonner Zahlen finden Sie in den Berichten zu Bonns Finanzen. Dort nennt jede Zahl ihr Jahr, ihren Status (etwa Plan oder Ist) und die Originalquelle.
Zurück zum Glossar →