Verwaltung und Haushalt
Interne Leistungsbeziehungen
Rechnerische Weitergabe von Kosten innerhalb der Stadt, wenn eine Stelle Leistungen für eine andere erbringt.
Genauer erklärt
Manche Stellen der Stadt arbeiten für andere Stellen der Stadt, zum Beispiel eine zentrale IT. Die Kosten dafür werden intern weiterberechnet: Die leistende Stelle bucht einen internen Ertrag, die nutzende Stelle einen internen Aufwand. So landen die Kosten dort, wo die Leistung genutzt wird. Durch diese Verrechnung kommt kein Geld von außen hinzu, und keines verlässt die Stadt.
In den Aufgabenauswertungen muss man deshalb unterscheiden: Ergebnis vor oder nach dieser Verrechnung? Eine Fachaufgabe kann danach stärker belastet erscheinen, während die zentrale Stelle entsprechend entlastet wird. Nach der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) müssen sich diese Verrechnungen im Gesamtergebnis ausgleichen. Sie dürfen nicht noch einmal als zusätzliche externe Kosten des Gesamthaushalts gezählt werden. Zahlungen zwischen der Stadt und rechtlich eigenständigen Unternehmen sind dagegen keine internen Verrechnungen – auch wenn die Stadt an diesen Unternehmen beteiligt ist.
Worauf es ankommt
Interne Verrechnungen dürfen nicht noch einmal zu den externen Erträgen und Aufwendungen des Gesamthaushalts addiert werden.