Glossar
Begriffe einfach erklärt
Haushaltspläne und Jahresabschlüsse sind voller Fachwörter. Hier steht jedes davon in Alltagssprache – kurz auf einen Blick, bei Bedarf ausführlich.
Grundlagen
Anlagevermögen
Alles, was der Stadt dauerhaft für ihre Aufgaben dient – etwa Grundstücke, Schulgebäude, Straßen, Fahrzeuge und Beteiligungen.
Anzahlungen und Anlagen im Bau
Bauprojekte und Anlagen, die noch nicht fertig oder noch nicht endgültig zugeordnet sind, sowie Vorauszahlungen dafür.
Aufwand
Alles, was die Stadt in einem Jahr verbraucht – Arbeitszeit, Energie, Abnutzung von Gebäuden –, egal wann die Rechnung bezahlt wird.
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Bauwerke, die der Stadt zugerechnet werden, obwohl das Grundstück jemand anderem gehört.
Bebaute Grundstücke und Rechte
Grundstücke mit Gebäuden; den größten Teil der städtischen Gebäude führt allerdings das Städtische Gebäudemanagement in eigenen Büchern.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Einrichtung, die die Stadt länger nutzt, zum Beispiel Büromöbel sowie Schul-, Werkstatt- und Betriebsausstattung.
Bilanz
Eine Momentaufnahme an einem Stichtag: Was besitzt die Stadt, und wie ist dieses Vermögen finanziert – mit eigenen Mitteln oder mit Schulden?
Bonn-Netz
Bonn-Netz betreibt die Bonner Strom- und Gasnetze; die Firma ist eine Tochter der EnW im Verbund der Stadtwerke Bonn (SWB).
Deckungsgrad
Zeigt in Prozent, welchen Anteil der Kosten einer Aufgabe bestimmte Einnahmen decken, etwa Gebühren oder Eintrittsgelder.
Eigenkapital
Der rechnerische Rest des Vermögens nach Abzug von Schulden, Rückstellungen und anderen Posten – kein Geld auf einem Konto.
Einzahlung und Auszahlung
Geld, das tatsächlich bei der Stadt eingeht oder von ihr abfließt.
Entwurf
Ein veröffentlichter Zwischenstand, der noch nicht abschließend geprüft und bestätigt ist.
EnW
EnW ist die Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH, ein Unternehmen im Verbund der Stadtwerke Bonn (SWB).
Erfolgsplan
Der Jahresplan eines städtischen Betriebs mit eigener Buchführung: Was fließt ihm voraussichtlich an Werten zu, was verbraucht er?
Ergebnis vor Ertragsteuern
Gewinn oder Verlust eines Unternehmens, bevor die Steuern auf den Gewinn abgezogen werden.
Ergebnisrechnung
Sie vergleicht, was der Stadt in einem Jahr zusteht, mit dem, was sie in diesem Jahr verbraucht – einschließlich der Abnutzung ihrer Gebäude.
Ertrag
Was der Stadt für ein Jahr zusteht – etwa Steuern, Gebühren oder Zuschüsse –, auch wenn das Geld vielleicht erst später kommt.
Finanzrechnung
Sie zeigt, wie viel Geld in einem Jahr tatsächlich bei der Stadt eingegangen und von ihr abgeflossen ist.
Fortgeschriebener Ansatz
Der Planwert inklusive nachträglicher Änderungen im Laufe des Jahres, etwa aus Vorjahren übertragener Mittel.
Gewinnabführung
Ein Unternehmen überträgt seinen Gewinn aufgrund eines festen Vertrags an die übergeordnete Gesellschaft.
Haushaltssperre
Die Stadt gibt bereits eingeplantes Geld nur noch eingeschränkt frei, um ihren Haushalt zu sichern.
Infrastrukturvermögen
Straßen, Brücken, Kanalisation und andere öffentliche Anlagen samt dem Boden, auf dem sie liegen.
Investition
Geld für etwas, das der Stadt längerfristig dient – etwa ein Gebäude, ein Fahrzeug oder eine Beteiligung an einem Unternehmen.
Investitionssaldo
Geld, das für Investitionen hereinkommt, abzüglich des Geldes, das die Stadt für Investitionen auszahlt.
Jahresergebnis
Was nach einem Jahr unterm Strich übrig bleibt: alles, was der Stadt zusteht, minus allem, was sie verbraucht hat – ein Überschuss oder ein Fehlbetrag.
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
Kunstwerke, Sammlungsstücke und bestimmte Denkmäler der Stadt; ihr Bilanzwert kann stark vom kulturellen Wert oder Marktpreis abweichen.
Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeuge
Maschinen, technische Geräte und Fahrzeuge, die die Stadt im Kernhaushalt führt und länger nutzt, etwa Einsatzfahrzeuge.
MVA
MVA steht für die Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, die im Verbund der Stadtwerke Bonn (SWB) Restabfälle verbrennt.
Operativer Cashflow
Wie viel Geld aus dem laufenden Betrieb der Stadt übrig bleibt oder fehlt: eingezahltes minus ausgezahltes Geld.
Plan und Ist
Der Plan sagt, womit die Stadt für ein Jahr rechnet (politisch beschlossen), das Ist zeigt, was am Ende tatsächlich gebucht wurde.
Prognose
Eine aktualisierte Schätzung, wie das Jahr voraussichtlich ausgeht – weder beschlossener Plan noch endgültiges Ergebnis.
Rechnungsabgrenzung
Bereits geflossene Zahlungen, die wirtschaftlich zu einem späteren Zeitraum gehören, werden in der Bilanz diesem Zeitraum zugeordnet.
Restbuchwert
Der Wert, mit dem ein Gegenstand nach dem bisherigen Wertverlust noch in den Büchern der Stadt steht.
Rückstellungen
Künftige Verpflichtungen der Stadt, deren Höhe oder Zeitpunkt noch unsicher ist – zum Beispiel spätere Pensionen.
Sachanlagen
Anfassbare Vermögenswerte, die die Stadt lange nutzt, etwa Grundstücke, Straßen, Gebäude und Fahrzeuge.
Sonderposten
Vor allem Zuschüsse und Beiträge, die die Stadt für den Bau oder Kauf von Vermögen erhalten hat – weder Schulden noch Sparguthaben.
Sondervermögen
Vermögen, das zur Stadt gehört, aber getrennt vom übrigen Haushalt geführt und abgerechnet wird.
SSB
Die SSB (Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises GmbH) ist eine eigene Verkehrsgesellschaft im Verbund der Stadtwerke Bonn.
Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB)
Eine Einrichtung der Stadt mit eigener Buchführung, die einen großen Teil der städtischen Gebäude in Bonn betreut.
TEUR
Abkürzung für Tausend Euro: 1 TEUR entspricht 1.000 Euro, die Zahl wird dadurch nicht genauer.
Umlaufvermögen
Vermögen, das nur kurz bei der Stadt bleibt – etwa Vorräte, offene Forderungen und Geld auf dem Konto.
Unbebaute Grundstücke und Rechte
Grundstücke der Stadt ohne Gebäude – vor allem Grünflächen, aber zum Beispiel auch Ackerland und Wald.
Verbindlichkeiten
Zahlungsverpflichtungen der Stadt, die am Bilanzstichtag feststehen – etwa Kredite oder noch offene Rechnungen.
Vermögensplan
Der Plan eines städtischen Betriebs mit eigener Buchführung: Was will er investieren, und wie wird das bezahlt?
Erträge
Aktivierte Eigenleistungen
Eigene Arbeit der Stadt, die in einen dauerhaften Wert wie ein Gebäude einfließt und deshalb als Vermögen verbucht wird.
Bestandsveränderungen
Wertänderung bei selbst hergestellten Dingen oder Leistungen, die am Jahresende noch nicht abgegeben sind.
Finanzerträge
Zinsen aus Geldanlagen und Forderungen sowie Gewinnanteile aus Beteiligungen an Unternehmen.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Ersatz für Kosten, die Bonn für eine andere Stelle oder gemeinsam mit ihr getragen hat.
ÖDA-Ausgleich
Ausgleich für Nahverkehr, den ein Unternehmen im öffentlichen Auftrag anbietet, obwohl er sich wirtschaftlich allein nicht tragen würde.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Gebühren und Beiträge, die die Stadt auf Grundlage von Gesetzen oder städtischen Satzungen für ihre Leistungen verlangt.
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Geld aus Verträgen, bei denen die Stadt wie ein privater Anbieter auftritt, etwa Mieten, Pachten oder Verkäufe.
Sonstige betriebliche Erträge
Beträge, die das Ergebnis eines Unternehmens verbessern, aber nicht aus seinem normalen Verkaufsgeschäft stammen – etwa Zuschüsse.
Sonstige ordentliche Erträge
Sammelzeile für Erträge, die in keine speziellere Gruppe passen, etwa Bußgelder oder Säumniszuschläge.
Sonstige Transfererträge
Geld, das die Stadt vor allem im Sozialbereich zurückbekommt – etwa wenn unterhaltspflichtige Angehörige für eine gezahlte Hilfe aufkommen.
Steuern und ähnliche Abgaben
Steuern, die Bonn selbst erhebt, und der gesetzlich festgelegte Anteil der Stadt an Einkommen- und Umsatzsteuer.
Umsatzerlöse
Was ein Unternehmen mit seinem normalen Geschäft erlöst, etwa ein Energieversorger mit dem Verkauf von Energie.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Geld von Land, Bund, EU oder anderen öffentlichen Stellen – teils frei nutzbar, teils für einen bestimmten Zweck.
Aufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Laufende Kosten für Material, Energie und eingekaufte Leistungen, die die Stadt für ihren Betrieb braucht.
Bilanzielle Abschreibungen
Der Wertverlust von Gebäuden, Fahrzeugen und Ausstattung, verteilt auf die Jahre, in denen sie genutzt werden.
Globaler Minderaufwand
Pauschale Sparvorgabe im Plan: Die geplanten Aufwendungen sinken um einen Betrag, der im Laufe des Jahres erst noch eingespart werden muss.
Personalaufwendungen
Löhne, Gehälter und Sozialabgaben für die aktiven Beschäftigten der Stadt.
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Sammelzeile für laufende Kosten, die in keine speziellere Gruppe passen, etwa Mieten oder Versicherungen.
Transferaufwendungen
Geld, das die Stadt an andere zahlt, ohne selbst eine gleichwertige Leistung dafür zu bekommen – etwa Sozialleistungen oder Zuschüsse.
Versorgungsaufwendungen
Pensionen und Beihilfen für ehemalige Beamtinnen und Beamte sowie die Vorsorge für diese Verpflichtungen.
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Kosten für geliehenes Geld, vor allem Kreditzinsen.
Verwaltung und Haushalt
Allgemeine Finanzwirtschaft
Haushaltsbereich für große Geldposten wie allgemeine Steuern und Zuweisungen, die keiner einzelnen Aufgabe zugeordnet sind.
Änderung eigener Finanzmittel
Wie stark der Geldbestand der Stadt im Jahr durch eigene Zahlungen wächst oder schrumpft – Kredite und Tilgungen eingerechnet.
Beamtinnen und Beamte
Beschäftigte, die nicht per Arbeitsvertrag, sondern in einem besonderen Dienstverhältnis nach Beamtenrecht für die Stadt arbeiten.
Bilanzsumme
Gesamtwert einer Seite der Bilanz – beide Seiten sind immer gleich hoch und werden nicht addiert.
Doppelhaushalt
Ein Haushaltsplan, den der Rat für zwei Jahre auf einmal beschließt – mit getrennten Zahlen für jedes Jahr.
Fehlbetrag vor Finanzierung
Wie viel Geld im Jahr für laufenden Betrieb und Investitionen fehlt, bevor Kredite und Tilgungen eingerechnet werden.
Haushaltsquerschnitt
Tabelle im Haushaltsplan, die alle Aufgabenbereiche mit ihren geplanten Erträgen und Aufwendungen nebeneinanderstellt.
Hochrechnung
Eine Schätzung für das ganze Jahr oder einen anderen längeren Zeitraum, ausgehend vom bisherigen Verlauf.
Innere Verwaltung
Zentrale Dienste wie Personal, Finanzen und IT, die Rat und Verwaltung arbeitsfähig halten.
Interne Leistungsbeziehungen
Rechnerische Weitergabe von Kosten innerhalb der Stadt, wenn eine Stelle Leistungen für eine andere erbringt.
Investitionskredite
Langfristige Kredite, mit denen die Stadt Investitionen bezahlt, etwa Neubauten oder Straßen.
Kernverwaltung und Konzern Stadt
Die Stadtverwaltung selbst ist nicht dasselbe wie die Stadt samt ihrer Unternehmen und Beteiligungen.
Kostenart
Einteilung der Aufwendungen nach ihrer Art – etwa Personal, eingekaufte Leistungen, Sozialleistungen und Zuschüsse oder Abschreibungen.
Kreditschulden
Geld aus aufgenommenen Krediten, das die Stadt an einem Stichtag noch zurückzahlen muss.
Liquide Mittel
Geld, über das die Stadt sofort verfügen kann – Bankguthaben und Bargeld in der Kasse.
Liquiditätskredite
Kredite, mit denen die Stadt fällige Zahlungen leistet, wenn gerade nicht genug Geld auf dem Konto ist.
Nominal und preisbereinigt
Nominale Werte zeigen die Euro-Beträge des jeweiligen Jahres, preisbereinigte Werte rechnen die Inflation heraus.
Pro Kopf
Ein Gesamtbetrag, rechnerisch gleichmäßig auf alle Einwohnerinnen und Einwohner verteilt – mit genannter Einwohnerzahl und Stichtag.
Produktbereich, Produktgruppe und Produkt
Die drei Ebenen, nach denen der Haushalt nach Aufgaben sortiert ist – vom breiten Aufgabenfeld bis zur einzelnen Leistung.
SAP
Ein Softwaresystem, mit dem die Verwaltung unter anderem Buchungen erfasst und Haushaltsberichte erstellt.
Stellenplan
Liste der Stellen, die die Stadtverwaltung für ein Haushaltsjahr vorsieht – meist in Vollzeitanteilen gerechnet.
Steuerlicher Querverbund
Steuerregel, nach der Gewinne und Verluste bestimmter städtischer Tätigkeiten verrechnet werden dürfen, etwa von Energieversorgung und Nahverkehr.
Tarifbeschäftigte
Beschäftigte der Stadt mit Arbeitsvertrag, deren Gehalt und Arbeitsbedingungen ein Tarifvertrag regelt.
Teilplan
Ein Kapitel des Haushaltsplans für einen abgegrenzten Aufgabenbereich der Stadt, zum Beispiel Schulen.
Tilgung
Rückzahlung eines Kredits – nur der geliehene Betrag, ohne Zinsen.
Zuschussbedarf
Der Teil der Aufwendungen einer Aufgabe, den ihre eigenen Erträge – etwa Gebühren oder Fördermittel – nicht decken.
Zweckbindung
Die Vorgabe, bestimmtes Geld nur für einen festgelegten Zweck zu verwenden, etwa durch ein Gesetz oder einen Förderbescheid.