Erträge
Sonstige Transfererträge
Geld, das die Stadt vor allem im Sozialbereich zurückbekommt – etwa wenn unterhaltspflichtige Angehörige für eine gezahlte Hilfe aufkommen.
Genauer erklärt
Die Stadt zahlt manche Leistungen, ohne eine Gegenleistung zu bekommen, zum Beispiel Sozialhilfe. Später kann ein Teil davon zurückfließen: Jemand ersetzt eine gewährte Hilfe, oder der Unterhaltsanspruch eines Leistungsempfängers gegen Angehörige geht auf die Stadt über. Solche Rückflüsse stehen hier, sofern sie nicht zu Steuern oder Zuwendungen gehören. Entscheidend ist die amtliche Buchungsregel: Nicht alles, was im Alltag „Erstattung“ heißt, landet in dieser Zeile. Kostenersatz zwischen öffentlichen Stellen kann zum Beispiel unter „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ stehen.
Steigt der Betrag, hat die Stadt nicht unbedingt eine neue Einnahmequelle. Er kann mit früher gezahlten Hilfen oder nachträglich durchgesetzten Ansprüchen zusammenhängen. Die zugehörigen Kosten stehen getrennt auf der Aufwandsseite. Erst der Blick auf den ganzen Aufgabenbereich zeigt, wie stark die Rückflüsse ihn entlasten. Auch hier gilt: Ein Anspruch kann früher gebucht sein, als das Geld tatsächlich gezahlt wird.