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Erträge

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

Gebühren und Beiträge, die die Stadt auf Grundlage von Gesetzen oder städtischen Satzungen für ihre Leistungen verlangt.

Ein Beispiel

Gebühren für die Müllabfuhr oder für bestimmte Verwaltungsleistungen.

Genauer erklärt

Diese Entgelte beruhen auf Gesetzen oder städtischen Satzungen. Dazu gehören Verwaltungsgebühren für bestimmte Amtshandlungen und Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen. Beiträge knüpfen an einen besonderen Vorteil an, den jemand von einer Einrichtung hat. Sie werden auch dann fällig, wenn man die Leistung im Moment der Zahlung nicht nutzt. Steuern zahlt man dagegen ohne konkrete Gegenleistung.

Die Zeile zeigt nur die Gebühren und Beiträge im Kernhaushalt, also im städtischen Haushalt selbst. Gebühren städtischer Unternehmen und Einrichtungen stecken nicht automatisch darin. Was eine einzelne Leistung kostet, regelt die jeweilige Gebührenordnung. Aus der Jahressumme lässt sich kein Gebührensatz ausrechnen. Ob die Gebühren die Kosten decken, zeigt die Summe ebenfalls nicht. Dafür muss man die zugehörigen Kosten und die Gebührenkalkulation kennen. Bei Beiträgen für Investitionen kann das Geld zu einem anderen Zeitpunkt eingehen, als es im Ergebnis erscheint.

Quellen und weiterführende Erklärungen

Weitere Begriffe: Erträge