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Grundlagen

Haushaltssperre

Die Stadt gibt bereits eingeplantes Geld nur noch eingeschränkt frei, um ihren Haushalt zu sichern.

Genauer erklärt

Bei einer Haushaltssperre darf bereits eingeplantes Geld nur noch eingeschränkt ausgegeben werden. Nach der Kommunalhaushaltsverordnung NRW kann die Kämmerin oder der Kämmerer – zuständig für die städtischen Finanzen – das anordnen, wenn die Haushaltsentwicklung es erfordert. Gesperrt werden können geplante Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, also Erlaubnisse, Verträge mit Zahlungen in späteren Jahren einzugehen. Welche Bereiche betroffen sind, welche Freigaben nötig sind und welche Ausnahmen gelten, steht in der jeweiligen Verfügung.

Bestehende rechtliche Zahlungspflichten bleiben. Eine Sperre ist auch noch keine nachgewiesene Einsparung: Manche Ausgaben fallen weg, andere werden nur verschoben oder später freigegeben. Achten Sie in einem Bonner Bericht deshalb auf Datum und Umfang der Sperre. Trennen Sie erwartete von tatsächlich erreichten Entlastungen. Eine Haushaltssperre ersetzt weder einen Nachtragshaushalt (einen im laufenden Jahr geänderten Haushaltsplan) noch ein Haushaltssicherungskonzept (einen Plan, wie der Haushalt wieder ausgeglichen werden soll).

Quellen und weiterführende Erklärungen

Weitere Begriffe: Grundlagen