Grundlagen
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Bauwerke, die der Stadt zugerechnet werden, obwohl das Grundstück jemand anderem gehört.
Genauer erklärt
Hier stehen Bauwerke, die wirtschaftlich der Stadt zugeordnet sind, obwohl das Grundstück einem Dritten gehört. Für die Bilanz zählt, wem das Bauwerk wirtschaftlich zuzurechnen ist – nicht allein, wem der Boden gehört. Ein solcher Posten kann etwa entstehen, wenn die Stadt fremde Flächen vertraglich abgesichert nutzt. Nicht jedes gemietete Gebäude gehört dazu. Der fremde Boden wird durch das städtische Bauwerk nicht zu städtischem Grundbesitz.
Für die Bewertung zählen Baukosten und Abschreibungen, aber auch die Nutzungsvereinbarungen. Aus dem Buchwert lassen sich weder die restliche Vertragslaufzeit noch eine spätere Entschädigung ablesen. Solche Einzelheiten stehen im Anhang zum Abschluss oder in den zugrunde liegenden Verträgen.