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Grundlagen

Anlagevermögen

Alles, was der Stadt dauerhaft für ihre Aufgaben dient – etwa Grundstücke, Schulgebäude, Straßen, Fahrzeuge und Beteiligungen.

Genauer erklärt

Zum Anlagevermögen gehört, was dauerhaft für die Aufgaben der Stadt da sein soll: Grundstücke und Gebäude, Infrastruktur wie Straßen, Fahrzeuge, gekaufte Software und Finanzanlagen wie Beteiligungen an Unternehmen. Entscheidend ist der Zweck, nicht allein die Lebensdauer. Abnutzbare Anlagen verlieren über ihre Nutzungsdauer an Buchwert – durch Abschreibungen, ähnlich dem Wertverlust eines Autos. Grundstücke werden grundsätzlich nicht planmäßig abgeschrieben.

Beim Kauf fließt das Geld als Investitionsauszahlung. Als Aufwand verteilt es sich meist über die späteren Nutzungsjahre. Ein großer Anlagenbestand ist deshalb weder verfügbares Geld noch eine Aussage über den baulichen Zustand. In Bonn zeigt die Kernbilanz außerdem nicht jedes Gebäude städtischer Einrichtungen einzeln. Bereiche mit eigener Rechnung muss man anhand ihrer eigenen Abschlüsse einordnen.

Quellen und weiterführende Erklärungen

Weitere Begriffe: Grundlagen