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Grundlagen

Sonderposten

Vor allem Zuschüsse und Beiträge, die die Stadt für den Bau oder Kauf von Vermögen erhalten hat – weder Schulden noch Sparguthaben.

Genauer erklärt

Sonderposten stehen auf der Passivseite der Bilanz zwischen Eigenkapital und Rückstellungen. Meist geht es um Fördergeld oder Beiträge, die die Stadt für eine Investition erhalten und dafür verwendet hat. Angenommen, ein Schulneubau wird bezuschusst: Das Gebäude verliert jedes Jahr an Wert (Abschreibung). Im gleichen Takt wird der Sonderposten aufgelöst und als Ertrag gebucht. So gleicht der Zuschuss einen Teil der Abschreibung aus – wie ein Zuschuss zum Auto, den man gedanklich auf die Jahre der Nutzung verteilt.

Dieser Ertrag bringt im jeweiligen Jahr kein neues Geld. Das Geld kam schon früher. Sonderposten sind deshalb weder gewöhnliche Kreditschulden noch frei verfügbares Guthaben. Daneben gibt es Sonderposten für den Gebührenausgleich und sonstige Sonderposten. Sie haben andere Zwecke und werden anders aufgelöst. Nicht jeder Sonderposten ist also wie ein Gebäudezuschuss zu lesen.

Quellen und weiterführende Erklärungen

Weitere Begriffe: Grundlagen