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Verwaltung und Haushalt

Tilgung

Rückzahlung eines Kredits – nur der geliehene Betrag, ohne Zinsen.

Genauer erklärt

Tilgung heißt: Die Stadt zahlt geliehenes Geld zurück. Dadurch sinken die Restschuld und der Geldbestand – wie beim Tilgungsanteil in der Rate eines Hauskredits. Zinsen sind der Preis für das Leihen und werden gesondert gezahlt. In der kommunalen Finanzrechnung gehört die Tilgung zur Finanzierungstätigkeit. In der Ergebnisrechnung ist sie kein Aufwand.

Aus der Tilgung allein lässt sich in den Bonner Schuldenberichten kein Schuldenabbau ablesen. Im selben Jahr können neue Kredite hinzukommen. Bei einer Umschuldung ersetzt ein neuer Kredit einen alten: Es wird zurückgezahlt, ohne dass die Schulden insgesamt entsprechend sinken. Für die Veränderung des Schuldenstands müssen Kreditaufnahmen und Tilgungen mit derselben Abgrenzung betrachtet werden. Und nicht alles, was an Kreditgeber fließt, ist Tilgung – darin können auch Zinsen stecken.

Quellen und weiterführende Erklärungen

Weitere Begriffe: Verwaltung und Haushalt