Erträge
Sonstige ordentliche Erträge
Sammelzeile für Erträge, die in keine speziellere Gruppe passen, etwa Bußgelder oder Säumniszuschläge.
Genauer erklärt
Hier sammelt der Haushalt Erträge, für die es keine passendere eigene Zeile gibt. Dazu können Bußgelder, Säumniszuschläge, Konzessionsabgaben und aufgelöste Rückstellungen gehören. Konzessionsabgaben zahlen zum Beispiel Energieversorger dafür, dass sie Leitungen in städtischen Straßen verlegen dürfen. „Ordentlich“ ist nur ein Begriff der Buchhaltung und verspricht keine regelmäßigen Einnahmen. Auch ein einmaliger Vorgang kann hier stehen.
Ein auffälliger Anstieg heißt deshalb nicht unbedingt, dass die Stadt dauerhaft mehr Geld hat. Löst die Stadt etwa eine Rückstellung auf – eine gebuchte Vorsorge, die nicht mehr gebraucht wird –, verbessert das das Ergebnis, ohne dass neues Geld eingeht. Andere Bestandteile sind dagegen mit echten Zahlungen verbunden. Was überwiegt, zeigen nur die Erläuterungen oder Einzelkonten des jeweiligen Jahres. Nicht verwechseln mit den sonstigen betrieblichen Erträgen einer SWB-Gesellschaft: Beide sind Sammelzeilen, gehören aber zu verschiedenen Rechnungen mit eigenen Regeln.
Worauf es ankommt
„Sonstig“ heißt nicht automatisch unwichtig oder einmalig.