Grundlagen
Sondervermögen
Vermögen, das zur Stadt gehört, aber getrennt vom übrigen Haushalt geführt und abgerechnet wird.
Genauer erklärt
Kommunales Sondervermögen gehört rechtlich zur Stadt, wird aber nach besonderen Vorschriften getrennt geführt. Dazu können Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen gehören – städtische Betriebe mit eigener Buchführung. Gemeint ist kein beliebiger zusätzlicher Ausgabentopf. Mit einem Sondervermögen des Bundes ist es nicht ohne Weiteres gleichzusetzen. Ein Sondervermögen mit eigener Rechnung ist auch nicht automatisch eine rechtlich selbstständige Gesellschaft.
Führt eine solche Einrichtung eigene Bücher, stehen ihre Vermögenswerte und Schulden in ihrem eigenen Abschluss. Die Bilanz der Stadt (Kernbilanz) zeigt dafür nur einen Wert unter den Finanzanlagen, nicht jedes Gebäude noch einmal einzeln. Wer beide Ebenen betrachtet, darf diesen Wert und die Gebäude dahinter nicht addieren – sonst zählt er doppelt. Auch gegenseitige Forderungen, Zuschüsse und Verbindlichkeiten müssen bei einer Gesamtbetrachtung herausgerechnet werden.