Lexikon
Bonns Finanzen von A bis Z
Wer entscheidet über den Haushalt, wie entsteht er, woher kommt das Geld und was darf man selbst tun? Das Lexikon erklärt die Begriffe hinter den Nachrichten, ohne aktuelle Zahlen, damit es auch morgen noch stimmt. Die Zahlen stehen im Zahlen-Register.
Grundwissen
Vier Einträge, mit denen sich fast jeder Beitrag leichter liest.
Haushalt und Verfahren
Haushaltsausgleich
Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn die Erträge die Aufwendungen decken. Ein Fehlbetrag gilt auch als ausgeglichen, solange die Ausgleichsrücklage ihn deckt.
Haushalt und Verfahren
Haushaltskreislauf
Der jährliche Weg des Haushalts, von der Aufstellung durch die Kämmerei über Beratung und Beschluss im Rat bis zum geprüften Jahresabschluss.
Haushalt und Verfahren
Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen
Pflichtaufgaben muss die Stadt erfüllen, weil ein Gesetz es verlangt. Über freiwillige Leistungen entscheidet der Rat selbst, und dort wird in der Not zuerst gespart.
Stadt und Politik
Rat
Das gewählte Hauptorgan der Stadt. Der Rat beschließt die Haushaltssatzung, die Steuersätze und den Jahresabschluss; diese Entscheidungen kann er nicht abgeben.
Sachgebiete
- Stadt und PolitikWer in Bonn entscheidet, wer ausführt und wer kontrolliert.10 Begriffe
- Haushalt und VerfahrenWie ein Haushalt entsteht, gilt, abgerechnet und geprüft wird.41 Begriffe
- Geld von Bund und LandSteuern, Zuweisungen, Umlagen und wer was bezahlt.7 Begriffe
- MitwirkungRechte, mit denen Einwohnerinnen und Einwohner Einfluss nehmen.5 Begriffe
- RechnungswesenBegriffe aus Haushaltsplan, Jahresabschluss und Bilanz.65 Begriffe
Alle 128 Begriffe
A
- Aktivierte EigenleistungenRechnungswesen
Eigene Arbeit der Stadt, die in einen dauerhaften Wert wie ein Gebäude einfließt und deshalb als Vermögen verbucht wird.
- Allgemeine FinanzwirtschaftHaushalt und Verfahren
Haushaltsbereich für große Geldposten wie allgemeine Steuern und Zuweisungen, die keiner einzelnen Aufgabe zugeordnet sind.
- AltschuldenentlastungGeld von Bund und Land
Ein Landesprogramm, mit dem NRW einen Teil der übermäßigen Liquiditätskredite seiner Kommunen übernimmt. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt auf Antrag.
- Änderung eigener FinanzmittelHaushalt und Verfahren
Wie stark der Geldbestand der Stadt im Jahr durch eigene Zahlungen wächst oder schrumpft – Kredite und Tilgungen eingerechnet.
- AnlagevermögenRechnungswesen
Alles, was der Stadt dauerhaft für ihre Aufgaben dient – etwa Grundstücke, Schulgebäude, Straßen, Fahrzeuge und Beteiligungen.
- Anzahlungen und Anlagen im BauRechnungswesen
Bauprojekte und Anlagen, die noch nicht fertig oder noch nicht endgültig zugeordnet sind, sowie Vorauszahlungen dafür.
- AufwandRechnungswesen
Alles, was die Stadt in einem Jahr verbraucht – Arbeitszeit, Energie, Abnutzung von Gebäuden –, egal wann die Rechnung bezahlt wird.
- Aufwendungen für Sach- und DienstleistungenRechnungswesen
Laufende Kosten für Material, Energie und eingekaufte Leistungen, die die Stadt für ihren Betrieb braucht.
- AusgleichsrücklageHaushalt und Verfahren
Ein Polster im Eigenkapital, aus dem die Stadt Fehlbeträge ausgleichen darf. Sie ist kein Bankguthaben. Ist sie aufgebraucht, schrumpft die allgemeine Rücklage.
- AusschüsseStadt und Politik
Arbeitsgremien des Rates, die Entscheidungen vorbereiten und in ihrem Bereich teils selbst treffen. Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss sind Pflicht.
B
- Bauten auf fremdem Grund und BodenRechnungswesen
Bauwerke, die der Stadt zugerechnet werden, obwohl das Grundstück jemand anderem gehört.
- Beamtinnen und BeamteHaushalt und Verfahren
Beschäftigte, die nicht per Arbeitsvertrag, sondern in einem besonderen Dienstverhältnis nach Beamtenrecht für die Stadt arbeiten.
- Bebaute Grundstücke und RechteRechnungswesen
Grundstücke mit Gebäuden; den größten Teil der städtischen Gebäude führt allerdings das Städtische Gebäudemanagement in eigenen Büchern.
- Beigeordnete und DezernateStadt und Politik
Beigeordnete leiten große Geschäftsbereiche der Verwaltung, die Dezernate. Der Rat wählt sie für acht Jahre.
- BestandsveränderungenRechnungswesen
Wertänderung bei selbst hergestellten Dingen oder Leistungen, die am Jahresende noch nicht abgegeben sind.
- Betriebs- und GeschäftsausstattungRechnungswesen
Einrichtung, die die Stadt länger nutzt, zum Beispiel Büromöbel sowie Schul-, Werkstatt- und Betriebsausstattung.
- BezirksvertretungStadt und Politik
Das gewählte Gremium eines Stadtbezirks. Bonn hat vier Stadtbezirke mit je einer Bezirksvertretung, die bei allen Haushaltsfragen ihres Bezirks mitberät.
- BilanzRechnungswesen
Eine Momentaufnahme an einem Stichtag: Was besitzt die Stadt, und wie ist dieses Vermögen finanziert – mit eigenen Mitteln oder mit Schulden?
- Bilanzielle AbschreibungenRechnungswesen
Der Wertverlust von Gebäuden, Fahrzeugen und Ausstattung, verteilt auf die Jahre, in denen sie genutzt werden.
- BilanzsummeHaushalt und Verfahren
Gesamtwert einer Seite der Bilanz – beide Seiten sind immer gleich hoch und werden nicht addiert.
- Bonn-NetzRechnungswesen
Bonn-Netz betreibt die Bonner Strom- und Gasnetze; die Firma ist eine Tochter der EnW im Verbund der Stadtwerke Bonn (SWB).
- BürgerantragMitwirkung
Das Recht jeder Einwohnerin und jedes Einwohners, sich mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Das Gremium muss sich damit befassen.
- BürgerbegehrenMitwirkung
Der Antrag der Bürgerschaft, anstelle des Rates selbst zu entscheiden. Über die Haushaltssatzung und über Steuern und Gebühren ist ein Bürgerbegehren unzulässig.
D
- DeckungsgradRechnungswesen
Zeigt in Prozent, welchen Anteil der Kosten einer Aufgabe bestimmte Einnahmen decken, etwa Gebühren oder Eintrittsgelder.
- DoppelhaushaltHaushalt und Verfahren
Ein Haushaltsplan, den der Rat für zwei Jahre auf einmal beschließt – mit getrennten Zahlen für jedes Jahr.
- DoppikHaushalt und Verfahren
Die kaufmännische doppelte Buchführung, mit der NRW-Kommunen rechnen. Sie erfasst neben Zahlungen auch Werteverzehr, Vermögen und Schulden.
E
- EigenkapitalRechnungswesen
Der rechnerische Rest des Vermögens nach Abzug von Schulden, Rückstellungen und anderen Posten – kein Geld auf einem Konto.
- Einwendung zum HaushaltMitwirkung
Gegen den Entwurf des Haushalts dürfen alle Einwände erheben, die in Bonn wohnen oder hier Abgaben zahlen. Der Rat muss darüber öffentlich beschließen.
- EinwohnerantragMitwirkung
Mit genug Unterschriften können Einwohnerinnen und Einwohner erzwingen, dass der Rat über eine Frage berät und entscheidet. In Bonn reichen 8.000 Unterschriften.
- Einzahlung und AuszahlungRechnungswesen
Geld, das tatsächlich bei der Stadt eingeht oder von ihr abfließt.
- EntwurfRechnungswesen
Ein veröffentlichter Zwischenstand, der noch nicht abschließend geprüft und bestätigt ist.
- EnWRechnungswesen
EnW ist die Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH, ein Unternehmen im Verbund der Stadtwerke Bonn (SWB).
- ErfolgsplanRechnungswesen
Der Jahresplan eines städtischen Betriebs mit eigener Buchführung: Was fließt ihm voraussichtlich an Werten zu, was verbraucht er?
- Ergebnis vor ErtragsteuernRechnungswesen
Gewinn oder Verlust eines Unternehmens, bevor die Steuern auf den Gewinn abgezogen werden.
- ErgebnisrechnungRechnungswesen
Sie vergleicht, was der Stadt in einem Jahr zusteht, mit dem, was sie in diesem Jahr verbraucht – einschließlich der Abnutzung ihrer Gebäude.
- ErtragRechnungswesen
Was der Stadt für ein Jahr zusteht – etwa Steuern, Gebühren oder Zuschüsse –, auch wenn das Geld vielleicht erst später kommt.
F
- Fehlbetrag vor FinanzierungHaushalt und Verfahren
Wie viel Geld im Jahr für laufenden Betrieb und Investitionen fehlt, bevor Kredite und Tilgungen eingerechnet werden.
- FinanzerträgeRechnungswesen
Zinsen aus Geldanlagen und Forderungen sowie Gewinnanteile aus Beteiligungen an Unternehmen.
- FinanzrechnungRechnungswesen
Sie zeigt, wie viel Geld in einem Jahr tatsächlich bei der Stadt eingegangen und von ihr abgeflossen ist.
- Fortgeschriebener AnsatzRechnungswesen
Der Planwert inklusive nachträglicher Änderungen im Laufe des Jahres, etwa aus Vorjahren übertragener Mittel.
G
- GewerbesteuerGeld von Bund und Land
Die Steuer auf den Gewinn von Gewerbebetrieben vor Ort. Sie ist eine der wichtigsten, aber auch die schwankendste Einnahme der Stadt.
- GewinnabführungRechnungswesen
Ein Unternehmen überträgt seinen Gewinn aufgrund eines festen Vertrags an die übergeordnete Gesellschaft.
- Globaler MinderaufwandRechnungswesen
Pauschale Sparvorgabe im Plan: Die geplanten Aufwendungen sinken um einen Betrag, der im Laufe des Jahres erst noch eingespart werden muss.
- GrundsteuerGeld von Bund und Land
Die Steuer auf Grundstücke und Gebäude. Eigentümer zahlen sie, Mieter über die Nebenkosten mit. Seit der Reform gelten neue Bewertungen.
H
- HaushaltsausgleichHaushalt und Verfahren
Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn die Erträge die Aufwendungen decken. Ein Fehlbetrag gilt auch als ausgeglichen, solange die Ausgleichsrücklage ihn deckt.
- HaushaltskreislaufHaushalt und Verfahren
Der jährliche Weg des Haushalts, von der Aufstellung durch die Kämmerei über Beratung und Beschluss im Rat bis zum geprüften Jahresabschluss.
- HaushaltsplanHaushalt und Verfahren
Das Zahlenwerk, das alle erwarteten Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen eines Jahres enthält, gegliedert nach Aufgaben in Teilpläne.
- HaushaltsquerschnittHaushalt und Verfahren
Tabelle im Haushaltsplan, die alle Aufgabenbereiche mit ihren geplanten Erträgen und Aufwendungen nebeneinanderstellt.
- HaushaltssatzungHaushalt und Verfahren
Das Ortsgesetz, mit dem der Rat den Haushalt beschließt. Sie legt die Gesamtbeträge, die Kreditermächtigungen, den Höchstbetrag des Dispos und die Steuersätze fest.
- HaushaltssicherungskonzeptHaushalt und Verfahren
Ein Sanierungsplan, den die Stadt aufstellen muss, wenn ihr Eigenkapital zu schnell schrumpft. Die Aufsicht muss ihn genehmigen; der Ausgleich soll spätestens nach zehn Jahren erreicht sein.
- HaushaltssperreRechnungswesen
Die Stadt gibt bereits eingeplantes Geld nur noch eingeschränkt frei, um ihren Haushalt zu sichern.
- HebesatzGeld von Bund und Land
Der Prozentsatz, mit dem die Stadt die Höhe von Gewerbe- und Grundsteuer selbst festlegt. Der Rat beschließt ihn.
- HochrechnungHaushalt und Verfahren
Eine Schätzung für das ganze Jahr oder einen anderen längeren Zeitraum, ausgehend vom bisherigen Verlauf.
I
- InformationsfreiheitMitwirkung
Jede natürliche Person hat Anspruch auf Zugang zu den amtlichen Informationen der Stadt, ohne Begründung. Ausnahmen gelten etwa für laufende Beratungen und personenbezogene Daten.
- InfrastrukturvermögenRechnungswesen
Straßen, Brücken, Kanalisation und andere öffentliche Anlagen samt dem Boden, auf dem sie liegen.
- Innere VerwaltungHaushalt und Verfahren
Zentrale Dienste wie Personal, Finanzen und IT, die Rat und Verwaltung arbeitsfähig halten.
- Interne LeistungsbeziehungenHaushalt und Verfahren
Rechnerische Weitergabe von Kosten innerhalb der Stadt, wenn eine Stelle Leistungen für eine andere erbringt.
- InvestitionRechnungswesen
Geld für etwas, das der Stadt längerfristig dient – etwa ein Gebäude, ein Fahrzeug oder eine Beteiligung an einem Unternehmen.
- InvestitionskrediteHaushalt und Verfahren
Langfristige Kredite, mit denen die Stadt Investitionen bezahlt, etwa Neubauten oder Straßen.
- InvestitionssaldoRechnungswesen
Geld, das für Investitionen hereinkommt, abzüglich des Geldes, das die Stadt für Investitionen auszahlt.
J
- JahresabschlussHaushalt und Verfahren
Die Abrechnung eines Haushaltsjahres mit Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz. Erst wenn der Rat ihn festgestellt hat, gelten die Zahlen als Ist.
- JahresergebnisRechnungswesen
Was nach einem Jahr unterm Strich übrig bleibt: alles, was der Stadt zusteht, minus allem, was sie verbraucht hat – ein Überschuss oder ein Fehlbetrag.
K
- KämmererStadt und Politik
Der Beigeordnete, der für die Finanzen zuständig ist. Er stellt den Entwurf des Haushalts auf und kann eine Haushaltssperre verhängen.
- Kernverwaltung und Konzern StadtHaushalt und Verfahren
Die Stadtverwaltung selbst ist nicht dasselbe wie die Stadt samt ihrer Unternehmen und Beteiligungen.
- KommunalaufsichtStadt und Politik
Die staatliche Kontrolle darüber, dass die Stadt rechtmäßig handelt. Für Bonn ist die Bezirksregierung Köln zuständig; sie muss etwa ein Haushaltssicherungskonzept genehmigen.
- Kommunale SelbstverwaltungStadt und Politik
Das Recht der Stadt, ihre örtlichen Angelegenheiten selbst und in eigener Verantwortung zu regeln, im Rahmen der Gesetze.
- KonnexitätsprinzipGeld von Bund und Land
Der Grundsatz, dass das Land einen Ausgleich für die Mehrbelastung schaffen muss, wenn es den Gemeinden neue Aufgaben überträgt. Kurz: Wer bestellt, bezahlt.
- KostenartHaushalt und Verfahren
Einteilung der Aufwendungen nach ihrer Art – etwa Personal, eingekaufte Leistungen, Sozialleistungen und Zuschüsse oder Abschreibungen.
- Kostenerstattungen und KostenumlagenRechnungswesen
Ersatz für Kosten, die Bonn für eine andere Stelle oder gemeinsam mit ihr getragen hat.
- KreditschuldenHaushalt und Verfahren
Geld aus aufgenommenen Krediten, das die Stadt an einem Stichtag noch zurückzahlen muss.
- Kreisfreie StadtStadt und Politik
Eine Stadt, die keinem Kreis angehört und deshalb auch die Aufgaben erfüllt, die anderswo ein Kreis übernimmt. Bonn ist eine kreisfreie Stadt.
- Kunstgegenstände und KulturdenkmälerRechnungswesen
Kunstwerke, Sammlungsstücke und bestimmte Denkmäler der Stadt; ihr Bilanzwert kann stark vom kulturellen Wert oder Marktpreis abweichen.
L
- LandschaftsumlageGeld von Bund und Land
Der Beitrag, den Bonn an den Landschaftsverband Rheinland zahlt. Der LVR finanziert damit überörtliche Aufgaben, vor allem Leistungen für Menschen mit Behinderung.
- Liquide MittelHaushalt und Verfahren
Geld, über das die Stadt sofort verfügen kann – Bankguthaben und Bargeld in der Kasse.
- LiquiditätskrediteHaushalt und Verfahren
Kredite, mit denen die Stadt fällige Zahlungen leistet, wenn gerade nicht genug Geld auf dem Konto ist.
M
- Maschinen, technische Anlagen und FahrzeugeRechnungswesen
Maschinen, technische Geräte und Fahrzeuge, die die Stadt im Kernhaushalt führt und länger nutzt, etwa Einsatzfahrzeuge.
- Mittelfristige FinanzplanungHaushalt und Verfahren
Die Vorschau über fünf Jahre, die in jeden Haushaltsplan einbezogen ist. Die Folgejahre sollen ausgeglichen sein, sind aber nur Planung, kein Beschluss über Ausgaben.
- MVARechnungswesen
MVA steht für die Müllverwertungsanlage Bonn GmbH, die im Verbund der Stadtwerke Bonn (SWB) Restabfälle verbrennt.
N
- NachtragshaushaltHaushalt und Verfahren
Eine Änderung der Haushaltssatzung im laufenden Jahr. Pflicht, wenn ein erheblicher Fehlbetrag droht oder größere ungeplante Ausgaben nötig werden.
- Nominal und preisbereinigtHaushalt und Verfahren
Nominale Werte zeigen die Euro-Beträge des jeweiligen Jahres, preisbereinigte Werte rechnen die Inflation heraus.
O
- OberbürgermeisterStadt und Politik
Leitet die Stadtverwaltung, vertritt die Stadt nach außen und führt den Vorsitz im Rat. In kreisfreien Städten heißt das Amt Oberbürgermeister.
- ÖDA-AusgleichRechnungswesen
Ausgleich für Nahverkehr, den ein Unternehmen im öffentlichen Auftrag anbietet, obwohl er sich wirtschaftlich allein nicht tragen würde.
- Öffentlich-rechtliche LeistungsentgelteRechnungswesen
Gebühren und Beiträge, die die Stadt auf Grundlage von Gesetzen oder städtischen Satzungen für ihre Leistungen verlangt.
- Operativer CashflowRechnungswesen
Wie viel Geld aus dem laufenden Betrieb der Stadt übrig bleibt oder fehlt: eingezahltes minus ausgezahltes Geld.
P
- PersonalaufwendungenRechnungswesen
Löhne, Gehälter und Sozialabgaben für die aktiven Beschäftigten der Stadt.
- Pflichtaufgaben und freiwillige LeistungenHaushalt und Verfahren
Pflichtaufgaben muss die Stadt erfüllen, weil ein Gesetz es verlangt. Über freiwillige Leistungen entscheidet der Rat selbst, und dort wird in der Not zuerst gespart.
- Plan und IstRechnungswesen
Der Plan sagt, womit die Stadt für ein Jahr rechnet (politisch beschlossen), das Ist zeigt, was am Ende tatsächlich gebucht wurde.
- Privatrechtliche LeistungsentgelteRechnungswesen
Geld aus Verträgen, bei denen die Stadt wie ein privater Anbieter auftritt, etwa Mieten, Pachten oder Verkäufe.
- Pro KopfHaushalt und Verfahren
Ein Gesamtbetrag, rechnerisch gleichmäßig auf alle Einwohnerinnen und Einwohner verteilt – mit genannter Einwohnerzahl und Stichtag.
- Produktbereich, Produktgruppe und ProduktHaushalt und Verfahren
Die drei Ebenen, nach denen der Haushalt nach Aufgaben sortiert ist – vom breiten Aufgabenfeld bis zur einzelnen Leistung.
- PrognoseRechnungswesen
Eine aktualisierte Schätzung, wie das Jahr voraussichtlich ausgeht – weder beschlossener Plan noch endgültiges Ergebnis.
R
- RatStadt und Politik
Das gewählte Hauptorgan der Stadt. Der Rat beschließt die Haushaltssatzung, die Steuersätze und den Jahresabschluss; diese Entscheidungen kann er nicht abgeben.
- RatsinformationssystemStadt und Politik
Die öffentliche Datenbank der Stadt mit allen Sitzungen, Tagesordnungen, Vorlagen und Beschlüssen von Rat, Ausschüssen und Bezirksvertretungen.
- RechnungsabgrenzungRechnungswesen
Bereits geflossene Zahlungen, die wirtschaftlich zu einem späteren Zeitraum gehören, werden in der Bilanz diesem Zeitraum zugeordnet.
- RechnungsprüfungHaushalt und Verfahren
Die Kontrolle der städtischen Finanzen in zwei Ebenen. Die örtliche Rechnungsprüfung prüft jeden Jahresabschluss, die Gemeindeprüfungsanstalt NRW vergleicht alle paar Jahre die Städte.
- RestbuchwertRechnungswesen
Der Wert, mit dem ein Gegenstand nach dem bisherigen Wertverlust noch in den Büchern der Stadt steht.
- RückstellungenRechnungswesen
Künftige Verpflichtungen der Stadt, deren Höhe oder Zeitpunkt noch unsicher ist – zum Beispiel spätere Pensionen.
S
- SachanlagenRechnungswesen
Anfassbare Vermögenswerte, die die Stadt lange nutzt, etwa Grundstücke, Straßen, Gebäude und Fahrzeuge.
- SAPHaushalt und Verfahren
Ein Softwaresystem, mit dem die Verwaltung unter anderem Buchungen erfasst und Haushaltsberichte erstellt.
- SchlüsselzuweisungenGeld von Bund und Land
Geld vom Land, das den Unterschied zwischen dem Finanzbedarf einer Stadt und ihrer eigenen Steuerkraft teilweise ausgleicht. Grundlage ist das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz.
- SonderpostenRechnungswesen
Vor allem Zuschüsse und Beiträge, die die Stadt für den Bau oder Kauf von Vermögen erhalten hat – weder Schulden noch Sparguthaben.
- SondervermögenRechnungswesen
Vermögen, das zur Stadt gehört, aber getrennt vom übrigen Haushalt geführt und abgerechnet wird.
- Sonstige betriebliche ErträgeRechnungswesen
Beträge, die das Ergebnis eines Unternehmens verbessern, aber nicht aus seinem normalen Verkaufsgeschäft stammen – etwa Zuschüsse.
- Sonstige ordentliche AufwendungenRechnungswesen
Sammelzeile für laufende Kosten, die in keine speziellere Gruppe passen, etwa Mieten oder Versicherungen.
- Sonstige ordentliche ErträgeRechnungswesen
Sammelzeile für Erträge, die in keine speziellere Gruppe passen, etwa Bußgelder oder Säumniszuschläge.
- Sonstige TransfererträgeRechnungswesen
Geld, das die Stadt vor allem im Sozialbereich zurückbekommt – etwa wenn unterhaltspflichtige Angehörige für eine gezahlte Hilfe aufkommen.
- SSBRechnungswesen
Die SSB (Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises GmbH) ist eine eigene Verkehrsgesellschaft im Verbund der Stadtwerke Bonn.
- Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB)Rechnungswesen
Eine Einrichtung der Stadt mit eigener Buchführung, die einen großen Teil der städtischen Gebäude in Bonn betreut.
- StellenplanHaushalt und Verfahren
Liste der Stellen, die die Stadtverwaltung für ein Haushaltsjahr vorsieht – meist in Vollzeitanteilen gerechnet.
- Steuerlicher QuerverbundHaushalt und Verfahren
Steuerregel, nach der Gewinne und Verluste bestimmter städtischer Tätigkeiten verrechnet werden dürfen, etwa von Energieversorgung und Nahverkehr.
- Steuern und ähnliche AbgabenRechnungswesen
Steuern, die Bonn selbst erhebt, und der gesetzlich festgelegte Anteil der Stadt an Einkommen- und Umsatzsteuer.
T
- TarifbeschäftigteHaushalt und Verfahren
Beschäftigte der Stadt mit Arbeitsvertrag, deren Gehalt und Arbeitsbedingungen ein Tarifvertrag regelt.
- TeilplanHaushalt und Verfahren
Ein Kapitel des Haushaltsplans für einen abgegrenzten Aufgabenbereich der Stadt, zum Beispiel Schulen.
- TEURRechnungswesen
Abkürzung für Tausend Euro: 1 TEUR entspricht 1.000 Euro, die Zahl wird dadurch nicht genauer.
- TilgungHaushalt und Verfahren
Rückzahlung eines Kredits – nur der geliehene Betrag, ohne Zinsen.
- TransferaufwendungenRechnungswesen
Geld, das die Stadt an andere zahlt, ohne selbst eine gleichwertige Leistung dafür zu bekommen – etwa Sozialleistungen oder Zuschüsse.
U
- ÜberschuldungHaushalt und Verfahren
Eine Stadt ist überschuldet, wenn ihre Bilanz einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zeigt. Das verbietet die Gemeindeordnung.
- UmlaufvermögenRechnungswesen
Vermögen, das nur kurz bei der Stadt bleibt – etwa Vorräte, offene Forderungen und Geld auf dem Konto.
- UmsatzerlöseRechnungswesen
Was ein Unternehmen mit seinem normalen Geschäft erlöst, etwa ein Energieversorger mit dem Verkauf von Energie.
- Unbebaute Grundstücke und RechteRechnungswesen
Grundstücke der Stadt ohne Gebäude – vor allem Grünflächen, aber zum Beispiel auch Ackerland und Wald.
V
- VerbindlichkeitenRechnungswesen
Zahlungsverpflichtungen der Stadt, die am Bilanzstichtag feststehen – etwa Kredite oder noch offene Rechnungen.
- VermögensplanRechnungswesen
Der Plan eines städtischen Betriebs mit eigener Buchführung: Was will er investieren, und wie wird das bezahlt?
- VersorgungsaufwendungenRechnungswesen
Pensionen und Beihilfen für ehemalige Beamtinnen und Beamte sowie die Vorsorge für diese Verpflichtungen.
- Vorläufige HaushaltsführungHaushalt und Verfahren
Die Regeln für die Zeit, in der noch keine gültige Haushaltssatzung bekannt gemacht ist. Die Stadt darf dann nur zahlen, wozu sie verpflichtet ist oder was unaufschiebbar ist.
Z
- Zinsen und sonstige FinanzaufwendungenRechnungswesen
Kosten für geliehenes Geld, vor allem Kreditzinsen.
- ZuschussbedarfHaushalt und Verfahren
Der Teil der Aufwendungen einer Aufgabe, den ihre eigenen Erträge – etwa Gebühren oder Fördermittel – nicht decken.
- Zuwendungen und allgemeine UmlagenRechnungswesen
Geld von Land, Bund, EU oder anderen öffentlichen Stellen – teils frei nutzbar, teils für einen bestimmten Zweck.
- ZweckbindungHaushalt und Verfahren
Die Vorgabe, bestimmtes Geld nur für einen festgelegten Zweck zu verwenden, etwa durch ein Gesetz oder einen Förderbescheid.