Rechnungswesen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Einrichtung, die die Stadt länger nutzt, zum Beispiel Büromöbel sowie Schul-, Werkstatt- und Betriebsausstattung.
Gemeint sind Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die die Stadt länger nutzt und die weder zum Gebäude noch zu den eigenständigen technischen Anlagen zählen. Dazu können Büromöbel, Werkstatteinrichtung oder Schulausstattung gehören. Verbrauchsmaterial wie Papier gehört nicht dazu, auch wenn eine Behörde es braucht.
Für geringwertige Gegenstände gelten vereinfachte Bewertungs- und Abschreibungsregeln. Vorhandene Ausstattung kann deshalb nur mit einem kleinen oder gar keinem nennenswerten Restbuchwert erscheinen. Der Bilanzbetrag ist also keine vollständige Inventarliste und kein Maß für die Qualität der Arbeitsplätze. Für Vergleiche zwischen Jahren zählen Zugänge, Abschreibungen und Abgänge. Bei Schulen muss außerdem klar sein, in welchem Teil der städtischen Buchführung (Rechnungskreis) die Ausstattung geführt wird.