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Was kostet Bonn?

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Bonns Haushalt ist auch deine Sache

Lesen allein ändert nichts. Die Gemeindeordnung gibt dir Rechte: Anträge, Einwendungen, Akteneinsicht. Hier steht, was jeder Weg kostet, was er bewirkt und wo seine Grenzen sind.

Geprüft am am Wortlaut der GO NRW (Fassung ab 1. November 2025) und des IFG NRW. Keine Rechtsberatung.

Warum gerade jetzt

  1. Seit dem 8. September 2026 gilt eine Haushaltssperre. Für 2026 erwartet die Stadt ein Jahresergebnis von −167,5 Mio. €(2026 (Stand 07.09.2026) · Prognose).
  2. Die Ausgleichsrücklage, ein Polster im Eigenkapital und kein Bankguthaben, ist fast aufgebraucht: rund 9 Mio. €(nach 2025 · Rechnung). Der Haushalt 2027/2028 muss trotzdem ausgeglichen sein oder ein Haushaltssicherungskonzept enthalten: durch Kürzungen, höhere Steuern und Gebühren oder beides.
  3. Wo gekürzt wird, entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung. Vorher muss die Stadt den Entwurf bekannt geben und Einwendungen zulassen.

In fünf Minuten

Informieren, nachprüfen, nachfragen. Geht sofort und ohne Formular.

Zahlen selbst nachprüfen

Jede Zahl hier hat Jahr, Status und Quelle. Prüf sie im Original.

Aufwand
5 Minuten
Wirkung
Du kannst mitreden, ohne uns oder sonst jemandem glauben zu müssen.

So geht’s

  1. Klick im Text auf eine Zahl. Du landest im Zahlen-Register.
  2. Dort steht, ob sie Ist, Entwurf, Plan oder Prognose ist, und aus welchem Dokument sie stammt.
  3. Öffne das Originaldokument und such die Fundstelle. Findest du einen Fehler, schreib uns.

Die Grenze: Plan, Ist und Prognose sind verschiedene Größen. Wer sie zusammenrechnet, rechnet falsch.

Quellen: Ratsinformationssystem der Bundesstadt Bonn (Sitzungen, Tagesordnungen, Vorlagen)

Eine Ratssitzung verfolgen

Rat und Ausschüsse tagen in der Regel öffentlich. Du darfst zuschauen.

Aufwand
Ein Abend
Wirkung
Du siehst, wer wie argumentiert und abstimmt. Politik merkt, wenn Publikum da ist.
Rechtsgrundlage
§ 48 Abs. 1 und 2, § 58 Abs. 2 GO NRW

So geht’s

  1. Termin und Tagesordnung im Ratsinformationssystem suchen. Für den Rat muss die Stadt beides öffentlich bekannt machen, für Ausschüsse soll sie es.
  2. Vorlagen vorher lesen: Sie stehen bei jedem Tagesordnungspunkt.
  3. Hingehen, in den Zuschauerbereich setzen. Einwohnerfragestunden gibt es, wenn die Geschäftsordnung sie vorsieht.

Die Grenze: Einzelne Punkte darf der Rat nichtöffentlich beraten, etwa bei Personal- oder Grundstücksfragen.

Hintergrund im Lexikon: Ratsinformationssystem

Quellen: Gemeindeordnung NRW in der Fassung ab 1.11.2025 · Ratsinformationssystem der Bundesstadt Bonn (Sitzungen, Tagesordnungen, Vorlagen)

Deine Ratsmitglieder fragen

Frag die Menschen, die über den Haushalt abstimmen, wie sie es tun werden.

Aufwand
10 Minuten
Wirkung
Ratsmitglieder und Bezirksvertretungen erfahren, was dir wichtig ist, bevor sie entscheiden. Die Bezirksvertretungen beraten alle Haushaltspositionen ihres Stadtbezirks und können Vorschläge machen.
Rechtsgrundlage
§ 37 Abs. 4 GO NRW

So geht’s

  1. Im Ratsinformationssystem die Mitglieder des Rates oder deiner Bezirksvertretung suchen.
  2. Eine konkrete Frage stellen, am besten zu einer Vorlage oder Zahl mit Quelle.
  3. Nach der Abstimmung nachsehen, wie entschieden wurde: Beschlüsse stehen ebenfalls im Ratsinformationssystem.

Die Grenze: Niemand muss dir antworten. Wirkung entsteht, wenn viele dieselbe Frage stellen.

Vorlage ausfüllen oder kopieren
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne in Bonn und verfolge die Beratungen zum Haushalt. Wie werden Sie zu [Vorlage oder Thema] abstimmen, und wie soll [Maßnahme] finanziert werden?

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Quellen: Gemeindeordnung NRW in der Fassung ab 1.11.2025 · Ratsinformationssystem der Bundesstadt Bonn (Sitzungen, Tagesordnungen, Vorlagen)

In einer Stunde

Ein Antrag, eine Einwendung, eine Anfrage: Dann muss sich die Stadt mit deinem Anliegen befassen.

Einen Bürgerantrag stellen

Der Bürgerausschuss oder deine Bezirksvertretung muss sich mit deinem Anliegen befassen, meist öffentlich. Du darfst es dort erläutern.

Aufwand
30 Minuten
Wirkung
Der Bürgerausschuss, bei Anliegen aus einem Stadtbezirk die Bezirksvertretung, berät in der Regel öffentlich. Du wirst über das Ergebnis unterrichtet.
Rechtsgrundlage
§ 24 GO NRW

So geht’s

  1. Anliegen als Antrag formulieren, zum Beispiel: „Ich beantrage, dass …“.
  2. Per Onlineformular, E-Mail an buergerantrag@bonn.de oder per Post einreichen. Telefonisch geht es nicht.
  3. Der Antrag muss 21 Tage vor der Sitzung eingehen, sonst kommt er in die übernächste. Bezirksvertretungen haben eigene Termine.
  4. In der Sitzung darfst du dein Anliegen kurz erläutern.

Die Grenze: Berechtigt ist, wer seit mindestens drei Monaten in Bonn wohnt. Der Ausschuss muss beraten, aber nicht zustimmen.

Vorlage ausfüllen oder kopieren
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW

Ich beantrage, dass die Verwaltung [konkretes Anliegen, z. B. eine Liste der von der Haushaltssperre betroffenen Ausgaben veröffentlicht].

Begründung: [zwei, drei Sätze, gern mit Quelle]

[Name, Anschrift, E-Mail]

Hintergrund im Lexikon: Bürgerantrag

Quellen: Gemeindeordnung NRW in der Fassung ab 1.11.2025 · „Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Sitzungstermine 2026

Einwendung gegen den Haushaltsentwurf

Gegen den Entwurf des Haushalts dürfen alle Einwände erheben, die in Bonn wohnen oder hier Steuern und Gebühren zahlen. Der Rat muss darüber beschließen.

Aufwand
1 Stunde
Wirkung
Der Rat beschließt in öffentlicher Sitzung über die Einwendungen, bevor er den Haushalt beschließt.
Rechtsgrundlage
§ 80 Abs. 3 GO NRW

So geht’s

  1. Sobald der Entwurf dem Rat zugeleitet ist, gibt die Stadt ihn bekannt und stellt ihn zur Einsicht bereit.
  2. In der Bekanntgabe stehen die Frist, mindestens 14 Tage, und die Stelle, bei der du die Einwendung einreichst.
  3. Einwendung schreiben: Welche Position, was soll sich ändern, warum.

Die Grenze: Erst möglich, wenn der Entwurf für 2027/2028 bekannt gegeben ist. Ein Bürgerentscheid über den Haushalt ist ausgeschlossen.

Vorlage ausfüllen oder kopieren
Einwendung nach § 80 Abs. 3 GO NRW gegen den Entwurf der Haushaltssatzung [Jahr]

Ich erhebe Einwendung gegen [Produkt, Seite oder Position im Entwurf].

Begründung: [was sich ändern soll und warum]

[Name, Anschrift]

Hintergrund im Lexikon: Haushaltskreislauf

Quellen: Gemeindeordnung NRW in der Fassung ab 1.11.2025

Unterlagen anfordern

Du hast ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen der Stadt. Ohne Begründung.

Aufwand
20 Minuten
Wirkung
Die Stadt soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats herausgeben. Eine Ablehnung muss sie schriftlich begründen.
Rechtsgrundlage
§§ 4, 5, 7, 11, 13 IFG NRW

So geht’s

  1. Genau benennen, welches Dokument du willst, etwa die Liste der gesperrten Ausgaben.
  2. Antrag schriftlich, per E-Mail oder mündlich an die Stadt stellen. Das Portal FragDenStaat hilft beim Formulieren und veröffentlicht die Antwort.
  3. Kommt nichts oder eine Ablehnung, kannst du dich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW wenden.

Die Grenze: Auskünfte können Gebühren kosten, eine Ablehnung ist gebührenfrei. Unterlagen aus laufenden Beratungen kann die Stadt zurückhalten, geschützt bleiben auch personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse.

Vorlage ausfüllen oder kopieren
Antrag nach § 4 IFG NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage Zugang zu folgenden amtlichen Informationen: [genaues Dokument, z. B. die Übersicht der von der Haushaltssperre vom 8. September 2026 betroffenen Haushaltspositionen].

Bitte senden Sie mir die Unterlagen per E-Mail. Sollte der Zugang Gebühren auslösen, bitte ich vorab um Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift]

Hintergrund im Lexikon: Informationsfreiheit

Quellen: Informationsfreiheitsgesetz NRW

Mit anderen zusammen

Unterschriften sammeln, damit der Rat entscheidet oder die Bürgerschaft selbst.

Einen Einwohnerantrag starten

Mit genug Unterschriften muss der Rat selbst über eine Frage beraten und entscheiden.

Aufwand
Wochen
Wirkung
Der Rat muss binnen vier Monaten beraten und entscheiden. Die Vertreter des Antrags sollen ihn in der Sitzung erläutern können.
Rechtsgrundlage
§ 25 GO NRW

So geht’s

  1. Ein bestimmtes Begehren mit Begründung formulieren und bis zu drei Vertretungsberechtigte benennen.
  2. Unterschriften sammeln: In kreisfreien Städten 4 % der Einwohner, höchstens 8.000. Bonn hat weit mehr als 200.000 Einwohner, also reichen 8.000.
  3. Jede Liste muss den vollen Antragstext tragen. Jede Unterschrift braucht Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift, sonst ist sie ungültig.
  4. Die Verwaltung hilft im Rahmen ihrer Möglichkeiten beim Start.

Die Grenze: Unterschreiben darf, wer mindestens 14 Jahre alt ist und seit drei Monaten in Bonn wohnt. Der Rat muss entscheiden, aber nicht zustimmen.

Hintergrund im Lexikon: Einwohnerantrag

Quellen: Gemeindeordnung NRW in der Fassung ab 1.11.2025

Ein Bürgerbegehren starten

Die Bürgerschaft entscheidet selbst statt des Rates. Über den Haushalt geht das aber nicht.

Aufwand
Monate
Wirkung
Folgt der Rat einem zulässigen Begehren nicht, kommt es binnen drei Monaten zum Bürgerentscheid. Eine Mehrheit, die mindestens 10 % der Wahlberechtigten ausmacht, wirkt wie ein Ratsbeschluss.
Rechtsgrundlage
§ 26 GO NRW

So geht’s

  1. Der Verwaltung das Vorhaben in Textform mitteilen. Sie muss eine Kostenschätzung liefern, die bei der Sammlung anzugeben ist.
  2. In Städten zwischen 200.000 und 500.000 Einwohnern müssen 4 % der Wahlberechtigten unterschreiben. Unterschreiben dürfen nur Wahlberechtigte.
  3. Gegen einen Ratsbeschluss gilt eine Frist von sechs Wochen nach der Bekanntmachung, ohne Bekanntmachung drei Monate nach der Sitzung.

Die Grenze: Unzulässig über die Haushaltssatzung, den Jahresabschluss und kommunale Abgaben wie Steuern und Gebühren. Möglich über einzelne Vorhaben, etwa ein Bad oder ein Gebäude.

Hintergrund im Lexikon: Bürgerbegehren

Quellen: Gemeindeordnung NRW in der Fassung ab 1.11.2025

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