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Bonn, Unabhängig. Belegt. Für alle, die mitreden wollen.

Was kostet Bonn?

Mitwirkung

Bürgerantrag

Das Recht jeder Einwohnerin und jedes Einwohners, sich mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Das Gremium muss sich damit befassen.

Auch: Bürgeranträge, Anregungen und Beschwerden, Bürger*innenantrag

Wer seit mindestens drei Monaten in Bonn wohnt, darf sich allein oder mit anderen an den Rat oder eine Bezirksvertretung wenden, in Textform, also schriftlich oder per E-Mail. Das Gesetz nennt das Anregungen und Beschwerden; in Bonn heißt es Bürgerantrag.

Der Rat kann die Bearbeitung einem Ausschuss übertragen. In Bonn berät der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, kurz Bürgerausschuss, Anträge von gesamtstädtischer Bedeutung; Anliegen aus einem Stadtbezirk gehen an die Bezirksvertretung. Wer den Antrag gestellt hat, wird über das Ergebnis unterrichtet und darf ihn in der Sitzung kurz erläutern.

Ein Bürgerantrag verpflichtet das Gremium zur Befassung, nicht zur Zustimmung. Er ist aber der einfachste Weg, ein Thema öffentlich auf eine Tagesordnung zu bringen. Fristen und Vorlagen stehen auf der Seite Mitmachen.