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Bonn, Unabhängig. Belegt. Für alle, die mitreden wollen.

Was kostet Bonn?

Mitwirkung

Einwohnerantrag

Mit genug Unterschriften können Einwohnerinnen und Einwohner erzwingen, dass der Rat über eine Frage berät und entscheidet. In Bonn reichen 8.000 Unterschriften.

Auch: Einwohneranträge

Der Einwohnerantrag geht einen Schritt weiter als der Bürgerantrag: Er zwingt den Rat, über eine bestimmte Angelegenheit zu beraten und zu entscheiden, für die er zuständig ist, spätestens vier Monate nach Eingang.

Voraussetzungen:

  • Antragsberechtigt und unterschriftsberechtigt ist, wer mindestens 14 Jahre alt ist und seit drei Monaten in der Stadt wohnt.
  • In kreisfreien Städten müssen mindestens 4 Prozent der Einwohner unterschreiben, höchstens aber 8.000. Bei einer Großstadt wie Bonn gilt die Obergrenze.
  • Der Antrag braucht ein bestimmtes Begehren, eine Begründung und bis zu drei Vertretungsberechtigte. Jede Unterschriftenliste muss den vollen Wortlaut tragen.

Der Rat muss entscheiden, aber nicht zustimmen. In der Sitzung sollen die Vertreter den Antrag erläutern können. In kreisfreien Städten kann ein Einwohnerantrag auch an eine Bezirksvertretung gerichtet werden.