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Stadt und Politik

Rat

Das gewählte Hauptorgan der Stadt. Der Rat beschließt die Haushaltssatzung, die Steuersätze und den Jahresabschluss; diese Entscheidungen kann er nicht abgeben.

Auch: Stadtrat, Rat der Stadt, Ratsmitglieder

Der Rat besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Oberbürgermeister, der kraft Gesetzes dazugehört und den Vorsitz führt. Gewählt wird bei der Kommunalwahl für fünf Jahre.

Der Rat ist für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Vieles überträgt er an Ausschüsse oder an den Oberbürgermeister, die laufenden Geschäfte der Verwaltung gelten ohnehin als übertragen. Einige Entscheidungen muss der Rat aber selbst treffen, darunter:

  • die Haushaltssatzung und den Stellenplan,
  • ein Haushaltssicherungskonzept,
  • die Festsetzung von Steuern, Gebühren und Beiträgen,
  • die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Oberbürgermeisters,
  • die Übernahme neuer Aufgaben, zu denen keine gesetzliche Pflicht besteht.

Ratssitzungen sind öffentlich. Termin, Ort und Tagesordnung muss die Stadt vorher bekannt machen; Vorlagen und Beschlüsse stehen im Ratsinformationssystem.

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