Stadt und Politik
Ausschüsse
Arbeitsgremien des Rates, die Entscheidungen vorbereiten und in ihrem Bereich teils selbst treffen. Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss sind Pflicht.
Der Rat kann nicht jedes Thema in voller Besetzung beraten. Deshalb bildet er Ausschüsse, etwa für Schule, Umwelt oder Planung. Drei Ausschüsse muss jede Gemeinde haben:
- den Hauptausschuss, der die Arbeit aller Ausschüsse aufeinander abstimmt,
- den Finanzausschuss, der die Haushaltssatzung vorbereitet und Entscheidungen zur Ausführung des Haushalts trifft; seine Aufgaben kann auch der Hauptausschuss übernehmen,
- den Rechnungsprüfungsausschuss, der den Jahresabschluss prüft.
In Ausschüssen sitzen Ratsmitglieder, in vielen auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die der Rat auf Vorschlag der Fraktionen wählt. Für die Sitzungen gelten die Regeln des Rates; sie sind in der Regel öffentlich. Anders als beim Rat muss die Stadt Termin und Tagesordnung aber nicht förmlich bekannt machen, sie soll die Öffentlichkeit nur vorher informieren. Das Ratsinformationssystem führt alle Sitzungen.
In Bonn berät ein eigener Ausschuss, der Bürgerausschuss, die Bürgeranträge mit gesamtstädtischer Bedeutung.
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