Krank ohne Versicherung: Was Bonn für den anonymen Krankenschein zahlt
Ein Verein vermittelt Menschen ohne Krankenversicherung in die Versorgung und bezahlt notfalls die Behandlung. Die Stadt fördert ihn mit knapp einer Million Euro für drei Jahre. Was belegt ist und was nicht.
DAS PROJEKTBeratung und notfalls Behandlung
Manche Menschen in Bonn haben keine Krankenversicherung, etwa wegen eines ungeklärten Aufenthaltsstatus. Die Clearingstelle des Vereins Anonymer Krankenschein Bonn (AKSB) klärt, welche Ansprüche sie haben, und vermittelt sie in die reguläre Versorgung. Gelingt das nicht oder nicht rechtzeitig, ermöglicht ein anonymer Krankenschein die Behandlung. Die Praxen rechnen dann mit dem Verein ab.
Die Stadt fördert das Projekt seit Herbst 2021. Es ist keine städtische Dienststelle mit eigener Abrechnung.
Förderung der Stadt für den Anonymen Krankenschein Bonn, für drei Jahre zusammen (10/2024 bis 09/2027)
zusätzlich eingeplante Fördermittel 2026, vom Finanzausschuss empfohlen (2025 zusätzlich 25.000 €)
seiner Ausgaben trägt der Verein nach eigener Angabe selbst
DIE FÖRDERUNGEin Betrag für drei Jahre
Für Oktober 2024 bis September 2027 hat der Rat laut Stadt eine Förderung von 995.539 € beschlossen. Das ist ein Betrag für alle drei Jahre zusammen, keine Jahresausgabe und keine Abrechnung der tatsächlichen Kosten.
Später kamen Zuschläge dazu: Der Finanzausschuss empfahl 50.000 € zusätzlich für 2026 und 25.000 € für 2025. Wir zählen diese Beträge nicht zum Dreijahresbetrag dazu. Ob der Rat sie endgültig beschlossen und die Stadt sie ausgezahlt hat, zeigen die geprüften Unterlagen nicht eigens.
WAS FEHLTEine Abrechnung
Was die Stadt tatsächlich pro Jahr ausgezahlt hat, wie viel davon in Behandlungen floss und wie viel in Personal, ist nicht veröffentlicht. Der Verein nennt einen Eigenanteil von 10 %, ohne Jahresangabe. Ob die Stadt durch die Vermittlung in die Krankenversicherung an anderer Stelle Geld spart, ist nicht belegt. Wir rechnen deshalb keine Einsparung aus.
Getrennt davon zahlt die Stadt gesetzliche Hilfe bei Krankheit nach dem Sozialgesetzbuch. Diese Beträge gehören nicht zu den Kosten der Clearingstelle.
Wer die Förderbescheide und Verwendungsnachweise einsehen will, kann sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz anfordern. Wie das geht, steht unter Mitmachen.
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Begriffe aus dem Lexikon
- Rat
- Das gewählte Hauptorgan der Stadt. Der Rat beschließt die Haushaltssatzung, die Steuersätze und den Jahresabschluss; diese Entscheidungen kann er nicht abgeben.
- Ausschüsse
- Arbeitsgremien des Rates, die Entscheidungen vorbereiten und in ihrem Bereich teils selbst treffen. Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss sind Pflicht.
- Informationsfreiheit
- Jede natürliche Person hat Anspruch auf Zugang zu den amtlichen Informationen der Stadt, ohne Begründung. Ausnahmen gelten etwa für laufende Beratungen und personenbezogene Daten.
Quellen
- Amtliches DokumentStadt Bonn: Projekt Anonymer Krankenschein wird fortgesetzt 19.04.2024 · erster Absatz
- RatsinformationStadt Bonn, Finanzausschuss: AKS-Fördermittel, Änderungsantrag 240986-95 AA 06.03.2025 · Ziffer 7
- Verband oder KammerAnonymer Krankenschein Bonn e. V.: Anonymer Krankenschein Bonn e. V., Selbstdarstellung abgerufen 21.09.2026
- Amtliches DokumentStadt Bonn: Haushaltsplan 2025/2026, Erläuterungsband (Produkte und Kennzahlen) 2025 · S. 643 (PDF 644)
Korrekturen
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Die Redaktion wertet Haushaltspläne, Jahresabschlüsse, Prüfberichte und Ratsunterlagen aus und erklärt sie ohne Fachchinesisch.
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