Stadt und Politik
Oberbürgermeister
Leitet die Stadtverwaltung, vertritt die Stadt nach außen und führt den Vorsitz im Rat. In kreisfreien Städten heißt das Amt Oberbürgermeister.
Der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, zusammen mit dem Rat und für fünf Jahre. Das Amt hat zwei Rollen: Vorsitz im Rat und Leitung der gesamten Verwaltung.
Für den Haushalt heißt das: Der Oberbürgermeister bestätigt den Entwurf, den der Kämmerer aufstellt, und leitet ihn dem Rat zu. Weicht er dabei vom Entwurf des Kämmerers ab, kann der Kämmerer eine eigene Stellungnahme abgeben, die der Rat ebenfalls bekommt. Nach dem Beschluss führt der Oberbürgermeister den Haushalt aus, unter der Kontrolle des Rates.
Am Ende jedes Haushaltsjahres bestätigt er den Entwurf des Jahresabschlusses. Der Rat entscheidet dann, ob er ihn entlastet.
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