Stadt und Politik
Kämmerer
Der Beigeordnete, der für die Finanzen zuständig ist. Er stellt den Entwurf des Haushalts auf und kann eine Haushaltssperre verhängen.
In kreisfreien Städten muss einer der Beigeordneten als Stadtkämmerer bestellt werden. Die Kämmerei ist das Finanzressort der Stadt.
Der Kämmerer stellt den Entwurf der Haushaltssatzung mit allen Anlagen auf und legt ihn dem Oberbürgermeister vor. Weicht der Oberbürgermeister davon ab, darf der Kämmerer seine eigene Auffassung schriftlich festhalten und im Rat vertreten. Das Gesetz gibt ihm also eine gewisse Unabhängigkeit: Er soll auch unbequeme Zahlen auf den Tisch legen können.
Während des Jahres wacht die Kämmerei darüber, dass der Haushalt eingehalten wird. Wenn Erträge wegbrechen oder Aufwendungen steigen, kann der Kämmerer die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln sperren. Der Rat muss darüber unterrichtet werden und kann die Sperre aufheben.
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