Haushalt und Verfahren
Haushaltskreislauf
Der jährliche Weg des Haushalts, von der Aufstellung durch die Kämmerei über Beratung und Beschluss im Rat bis zum geprüften Jahresabschluss.
Jeder Haushalt durchläuft denselben Kreislauf. Wer weiß, an welcher Stelle er gerade steht, weiß auch, was eine Zahl bedeutet und wo man noch Einfluss nehmen kann.
- Aufstellung. Die Kämmerei stellt den Entwurf auf, der Oberbürgermeister bestätigt ihn.
- Einbringung. Der Entwurf geht an den Rat. Die Stadt muss ihn unverzüglich bekannt geben und zur Einsicht bereitstellen.
- Einwendungen. Mindestens 14 Tage lang können Einwohner und Abgabepflichtige Einwendungen erheben. Über sie beschließt der Rat öffentlich.
- Beratung. Fachausschüsse, Bezirksvertretungen und der Finanzausschuss beraten; die Fraktionen stellen Änderungsanträge.
- Beschluss. Der Rat beschließt die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung.
- Anzeige. Die Satzung geht an die Aufsicht. Frühestens einen Monat danach darf die Stadt sie bekannt machen; mit Haushaltssicherungskonzept erst nach dessen Genehmigung.
- Ausführung. Die Verwaltung bewirtschaftet den Haushalt. Quartalsberichte zeigen, ob er hält. Wenn nicht, folgen Sperren oder ein Nachtragshaushalt.
- Abschluss. Binnen sechs Monaten nach Jahresende legt die Verwaltung den Entwurf des Jahresabschlusses vor. Nach der Prüfung stellt ihn der Rat bis Ende des Folgejahres fest.
Erst mit Schritt 8 wird aus Plan Ist. Bis dahin ist jede Zahl Plan, Prognose oder Entwurf.
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