Zum Inhalt springen

Bonn, Unabhängig. Belegt. Für alle, die mitreden wollen.

Was kostet Bonn?

Haushalt und Verfahren

Jahresabschluss

Die Abrechnung eines Haushaltsjahres mit Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz. Erst wenn der Rat ihn festgestellt hat, gelten die Zahlen als Ist.

Auch: Jahresabschlüsse, Feststellung des Jahresabschlusses, Entlastung

Zum Ende jedes Haushaltsjahres stellt die Stadt einen Jahresabschluss auf. Er besteht aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Bilanz, mit Anhang und Lagebericht. Er soll ein Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zeigen, das den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

Der Weg dahin hat drei Stufen, die in diesem Magazin als Status sichtbar sind:

  1. Entwurf. Der Oberbürgermeister bestätigt den Entwurf und leitet ihn binnen sechs Monaten nach Jahresende dem Rat zu.
  2. Prüfung. Die örtliche Rechnungsprüfung prüft ihn, der Rechnungsprüfungsausschuss berichtet dem Rat. Ohne Prüfung keine Feststellung.
  3. Feststellung. Der Rat stellt den Abschluss spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres fest und entscheidet über die Entlastung des Oberbürgermeisters.

Erst nach der Feststellung kennzeichnen wir Zahlen als Ist. Bis dahin können sich Werte im Entwurf noch ändern. Ein Fehlbetrag wird zuerst aus der Ausgleichsrücklage gedeckt; was übrig bleibt, ist spätestens nach drei Jahren mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

Kommt vor in

Beiträge, in denen der Begriff eine Rolle spielt.