Eine Dispo-Bremse gehört in die Hauptsatzung
Gute Vorsätze reichen nicht. Wenn Bonn seine Liquiditätskredite wirklich abbauen will, braucht es eine Regel, die auch in Wahljahren gilt.
Meinung. Gibt die Sicht der Autorin oder des Autors wieder. Die verwendeten Zahlen sind im Zahlen-Register belegt; die Schlüsse daraus sind die der Autorin oder des Autors.
Bonns Dispo hat eine erstaunliche Eigenschaft: Er geht nie weg. Seit mindestens 2013 lagen die Liquiditätskredite nie unter 600 Mio. €, Ende 2025 waren es 840 Mio. €. In guten Jahren wurde ein wenig getilgt, in schlechten wieder aufgestockt. Das ist kein Versagen einzelner Personen. Es ist das, was ohne Regel passiert.
Überschüsse werden ausgegeben, Defizite werden finanziert. Ohne Regel gewinnt immer das Naheliegende.
Jetzt gibt es eine seltene Gelegenheit. Das Land übernimmt 225 Mio. € von Bonns Dispo. Wer diese Entlastung nicht mit einer Regel verbindet, wird in wenigen Jahren wieder am selben Punkt stehen, nur mit höheren Zinsen. Geplant sind 111 Mio. € Zinsaufwand.
DER VORSCHLAGDrei Sätze für die Hauptsatzung
Was helfen könnte
- Tilgung vor Neuem Jeder Überschuss über Plan, etwa aus einer Gewerbesteuer-Welle, fließt zuerst in die Tilgung der Liquiditätskredite.
- Ein Zielpfad Der Rat beschließt einen Pfad, auf dem der Dispo sinken soll, und die Kämmerei berichtet jedes Quartal dagegen.
- Eine Hürde Wer vom Pfad abweichen will, braucht einen eigenen Ratsbeschluss mit Begründung.
Eine solche Regel löst kein Strukturproblem. Sie zwingt aber dazu, es offen zu verhandeln, statt es im Dispo verschwinden zu lassen. Bonn sollte sich diese Regel selbst geben, bevor eine Aufsicht sie vorschreibt.
Andere Blickwinkel
Teil der Debatte Braucht Bonn eine Dispo-Bremse? · Haltung: dafür
Zahlen in diesem Beitrag
- 840 Mio. €Liquiditätskredite, Bonns Dispo für laufende Ausgaben
- 225 Mio. €übernimmt das Land im ersten Quartal 2026 von Bonns Dispo, rund 660 € pro Kopf
- 111 Mio. €Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen laut Planung, mehr als doppelt so viel wie 2024
Begriffe aus dem Lexikon
- Liquiditätskredite
- Kredite, mit denen die Stadt fällige Zahlungen leistet, wenn gerade nicht genug Geld auf dem Konto ist.
- Jahresabschluss
- Die Abrechnung eines Haushaltsjahres mit Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz. Erst wenn der Rat ihn festgestellt hat, gelten die Zahlen als Ist.
- Tilgung
- Rückzahlung eines Kredits – nur der geliehene Betrag, ohne Zinsen.
- Plan und Ist
- Der Plan sagt, womit die Stadt für ein Jahr rechnet (politisch beschlossen), das Ist zeigt, was am Ende tatsächlich gebucht wurde.
- Gewerbesteuer
- Die Steuer auf den Gewinn von Gewerbebetrieben vor Ort. Sie ist eine der wichtigsten, aber auch die schwankendste Einnahme der Stadt.
- Rat
- Das gewählte Hauptorgan der Stadt. Der Rat beschließt die Haushaltssatzung, die Steuersätze und den Jahresabschluss; diese Entscheidungen kann er nicht abgeben.
- Kämmerer
- Der Beigeordnete, der für die Finanzen zuständig ist. Er stellt den Entwurf des Haushalts auf und kann eine Haushaltssperre verhängen.
Quellen
- Amtliches DokumentStadt Bonn: Jahresabschluss 2025 (Entwurf), Teil 1 2026 · S. 44
- Amtliches DokumentStadt Bonn: Haushaltsplan 2025/2026, Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan 2025
- Amtliches DokumentStadt Bonn: Jahresabschlüsse 2013–2024 (Ergebnisrechnung, Bilanz, Anlagen- und Verbindlichkeitenspiegel) 2014–2025
Korrekturen
Wer schreibt hier
Forscht zu kommunalen Finanzen und Haushaltssteuerung an einer Hochschule in NRW.
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