Stadt und Politik
Kommunalaufsicht
Die staatliche Kontrolle darüber, dass die Stadt rechtmäßig handelt. Für Bonn ist die Bezirksregierung Köln zuständig; sie muss etwa ein Haushaltssicherungskonzept genehmigen.
Selbstverwaltung bedeutet nicht Kontrollfreiheit. Das Land wacht darüber, dass die Gemeinden im Einklang mit den Gesetzen verwaltet werden. Über kreisfreie Städte führt die Bezirksregierung die Aufsicht, über Bonn also die Bezirksregierung Köln; darüber steht das Kommunalministerium des Landes.
Beim Haushalt hat die Aufsicht besonderes Gewicht:
- Die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung muss ihr angezeigt werden, möglichst spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres. Bekannt machen darf die Stadt sie frühestens einen Monat nach der Anzeige.
- Will die Stadt die allgemeine Rücklage verringern oder einen Fehlbetrag in spätere Jahre vortragen, braucht sie die Genehmigung der Aufsicht.
- Ein Haushaltssicherungskonzept muss die Aufsicht genehmigen. Solange das fehlt, darf die Stadt nur das Nötigste ausgeben.
Verletzt ein Ratsbeschluss geltendes Recht, kann die Aufsicht den Oberbürgermeister anweisen, ihn zu beanstanden, und ihn danach aufheben. Im äußersten Fall kann sie Maßnahmen anordnen und selbst durchführen oder einen Beauftragten bestellen.
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