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Haushalt und Verfahren

Haushaltssicherungskonzept

Ein Sanierungsplan, den die Stadt aufstellen muss, wenn ihr Eigenkapital zu schnell schrumpft. Die Aufsicht muss ihn genehmigen; der Ausgleich soll spätestens nach zehn Jahren erreicht sein.

Auch: HSK, Haushaltssicherung

Ein Haushaltssicherungskonzept, kurz HSK, ist Pflicht, wenn bei der Aufstellung des Haushalts

  • die allgemeine Rücklage in einem Planjahr um mehr als ein Viertel sinkt,
  • sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils um mehr als ein Zwanzigstel sinken soll oder
  • die Bilanz einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zeigt, die Stadt also überschuldet ist.

Das Konzept muss zeigen, mit welchen Maßnahmen und bis wann der Haushalt wieder ausgeglichen ist. Die Aufsicht soll es nur genehmigen, wenn der Ausgleich spätestens im zehnten Folgejahr erreicht wird. Sie kann Bedingungen und Auflagen machen.

Ein HSK verbietet nicht, Pflichtaufgaben zu erfüllen oder zwingend nötige Investitionen zu tätigen. Es engt aber alles andere ein, vor allem freiwillige Leistungen. Solange ein nötiges HSK nicht genehmigt ist, gelten besonders strenge Regeln der vorläufigen Haushaltsführung, etwa für die Besetzung von Stellen.

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