Haushalt und Verfahren
Überschuldung
Eine Stadt ist überschuldet, wenn ihre Bilanz einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zeigt. Das verbietet die Gemeindeordnung.
Überschuldung hat bei einer Stadt nichts mit der Höhe der Kredite allein zu tun. Gemeint ist, dass die Schulden und Rückstellungen das gesamte Vermögen übersteigen, das Eigenkapital also aufgebraucht und negativ ist. Die Gemeindeordnung verbietet das ausdrücklich.
Insolvent werden kann eine Stadt in Deutschland nicht. Überschuldung löst stattdessen Pflichten aus: Die Stadt muss ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, das auch zeigt, wie das Eigenkapital nachhaltig wieder aufgebaut wird. Die Aufsicht kann eingreifen und im äußersten Fall einen Beauftragten einsetzen.
Wer wissen will, wie weit eine Stadt davon entfernt ist, schaut auf das Eigenkapital in der Bilanz und darauf, wie schnell es von Jahr zu Jahr schrumpft.