Haushalt und Verfahren
Ausgleichsrücklage
Ein Polster im Eigenkapital, aus dem die Stadt Fehlbeträge ausgleichen darf. Sie ist kein Bankguthaben. Ist sie aufgebraucht, schrumpft die allgemeine Rücklage.
Das Eigenkapital der Stadt hat zwei Teile, die für den Haushalt verschieden wirken:
- Die Ausgleichsrücklage sammelt Überschüsse aus guten Jahren. Ein Jahresfehlbetrag wird zuerst aus ihr gedeckt, und solange das geht, gilt der Haushalt als ausgeglichen.
- Die allgemeine Rücklage ist der große Rest des Eigenkapitals. Sie darf nicht negativ werden. Wird sie zu schnell verringert, um mehr als ein Viertel in einem Jahr oder in zwei Jahren hintereinander um je mehr als ein Zwanzigstel, muss die Stadt ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen.
Beide Rücklagen sind Rechengrößen auf der Passivseite der Bilanz, kein Geld auf einem Konto. Eine leere Ausgleichsrücklage heißt nicht, dass die Kasse leer ist. Sie heißt, dass jeder weitere Fehlbetrag direkt an die Substanz geht und die Aufsicht genauer hinsieht.
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