Haushalt und Verfahren
Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen
Pflichtaufgaben muss die Stadt erfüllen, weil ein Gesetz es verlangt. Über freiwillige Leistungen entscheidet der Rat selbst, und dort wird in der Not zuerst gespart.
Die Aufgaben einer Stadt lassen sich grob in drei Gruppen teilen:
- Pflichtaufgaben nach Weisung: Die Stadt erledigt sie im Auftrag des Staates, der ihr dabei Vorgaben machen kann, etwa im Ordnungs- oder Meldewesen.
- Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben: Das Ob ist vorgeschrieben, beim Wie hat die Stadt Spielraum, etwa bei Schulgebäuden, Kitas oder der Jugendhilfe.
- Freiwillige Aufgaben: Theater, Bäder, Zuschüsse an Vereine. Hier entscheidet allein der Rat, auch darüber, neue zu übernehmen.
Pflichtaufgaben dürfen den Gemeinden nur durch Gesetz auferlegt werden. Ein großer Teil des Haushalts ist damit gebunden: Sozialleistungen, Jugendhilfe und vieles mehr. Die Grenze ist allerdings nicht scharf. Auch bei Pflichtaufgaben entscheiden Standards, Organisation und Tempo über die Kosten, und genau dort setzen Prüfberichte und Vergleiche an.
Für Sparrunden heißt das: Freiwillige Leistungen machen nur einen Teil der Ausgaben aus, stehen aber zuerst zur Debatte, weil sie sich am schnellsten ändern lassen. Ein Haushaltssicherungskonzept steht der Erfüllung von Pflichtaufgaben ausdrücklich nicht entgegen.
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