Geld von Bund und Land
Konnexitätsprinzip
Der Grundsatz, dass das Land einen Ausgleich für die Mehrbelastung schaffen muss, wenn es den Gemeinden neue Aufgaben überträgt. Kurz: Wer bestellt, bezahlt.
Wenn das Land den Gemeinden neue Pflichten auferlegt oder bestehende erweitert, muss es zugleich regeln, wie sie bezahlt werden. Führt das zu einer Mehrbelastung, ist ein entsprechender Ausgleich zu schaffen. So steht es in der Gemeindeordnung, und die Landesverfassung sichert das Prinzip ab.
In der Praxis ist Konnexität ein ständiger Streitpunkt. Sie gilt gegenüber dem Land, nicht gegenüber dem Bund: Beschließt der Bundestag neue Sozialleistungen, die von den Städten ausgeführt werden, greift das Prinzip nicht unmittelbar. Und ob ein Ausgleich die tatsächlichen Kosten deckt, ist oft umstritten, weil Standards und Fallzahlen nach der Einführung steigen.
Wenn Städte sagen, sie würden für Aufgaben bezahlen, die andere beschlossen haben, geht es meist um diese Lücke.