Geld von Bund und Land
Schlüsselzuweisungen
Geld vom Land, das den Unterschied zwischen dem Finanzbedarf einer Stadt und ihrer eigenen Steuerkraft teilweise ausgleicht. Grundlage ist das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz.
Städte sind unterschiedlich reich. Der kommunale Finanzausgleich des Landes gleicht das teilweise aus. Das Land beschließt dafür jedes Jahr ein Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG), das einen Topf aus Landessteuern auf die Kommunen verteilt. Der größte Teil sind Schlüsselzuweisungen, die frei verwendet werden dürfen.
Die Rechnung für jede Stadt hat zwei Seiten:
- Die Ausgangsmesszahl steht für den Bedarf. Sie richtet sich vor allem nach der Einwohnerzahl, dazu kommen Ansätze etwa für Schülerinnen und Schüler, Soziallasten und zentrale Funktionen.
- Die Steuerkraftmesszahl steht für die eigene Kraft: Gewerbe- und Grundsteuer, berechnet mit einheitlichen fiktiven Hebesätzen, dazu die Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer, abzüglich der Gewerbesteuerumlage.
Liegt der Bedarf über der Steuerkraft, bekommt die Stadt 90 Prozent der Differenz. Liegt die Steuerkraft darüber, bekommt sie keine Schlüsselzuweisung.
Daraus folgt eine Wechselwirkung: Steigen Bonns Steuereinnahmen, sinken mit Verzögerung die Schlüsselzuweisungen, weil die Steuerkraft in einer zurückliegenden Referenzperiode gemessen wird. Rekordsteuern und knappe Kassen sind deshalb kein Widerspruch.
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