Geld von Bund und Land
Grundsteuer
Die Steuer auf Grundstücke und Gebäude. Eigentümer zahlen sie, Mieter über die Nebenkosten mit. Seit der Reform gelten neue Bewertungen.
Die Grundsteuer wird auf Grundstücke erhoben. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B alle anderen Grundstücke, also fast alle Wohnungen und Gewerbeflächen in einer Stadt. Eigentümerinnen und Eigentümer zahlen sie; bei vermieteten Wohnungen darf sie über die Nebenkosten umgelegt werden. Damit betrifft sie fast alle Haushalte.
Wie bei der Gewerbesteuer ermittelt das Finanzamt einen Messbetrag, die Stadt legt den Hebesatz fest. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurden alle Grundstücke neu bewertet; die neuen Werte gelten seit 2025. Weil sich dadurch die Last zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken verschieben kann, dürfen Städte in NRW bei der Grundsteuer B getrennte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festlegen.
Für die Stadt ist die Grundsteuer eine stabile Einnahme, die kaum von der Konjunktur abhängt. Gerade deshalb ist sie in Haushaltskrisen ein naheliegender, aber politisch umstrittener Hebel.
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