Rechnungswesen
Transferaufwendungen
Geld, das die Stadt an andere zahlt, ohne selbst eine gleichwertige Leistung dafür zu bekommen – etwa Sozialleistungen oder Zuschüsse.
Transferaufwendungen sind Zahlungen an andere, bei denen die Stadt nichts Gleichwertiges direkt zurückbekommt. Dazu gehören etwa Sozialleistungen, Zuschüsse an freie Träger und Umlagen an andere öffentliche Stellen. Freie Träger sind zum Beispiel Wohlfahrtsverbände oder Vereine. Die Empfänger erfüllen mit dem Geld oft sehr konkrete Aufgaben. „Ohne Gegenleistung“ heißt also weder, dass das Geld keinen Zweck hat, noch, dass die Stadt freiwillig zahlt.
Die Zeile hilft zu erkennen, ob die Stadt eine Aufgabe vor allem selbst erledigt oder andere dabei finanziert. Ein Zuschuss an einen Träger ist aber nicht dasselbe wie dessen gesamte Betriebskosten. Der Träger kann eigene Einnahmen und weitere Geldgeber haben. Aus der Summe lässt sich auch nicht ablesen, wo die Stadt frei sparen könnte. Gesetzliche Ansprüche, Umlagepflichten und Verträge müssen jeweils geprüft werden. Erstattungen dazu stehen auf der Ertragsseite. Sie dürfen nicht noch einmal von einem Saldo abgezogen werden, der sie schon enthält.
Wichtig: Transferaufwand heißt nicht, dass Geld ohne Zweck ausgegeben wird – sondern dass die Stadt dafür keine direkte Gegenleistung erhält.
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