Rechnungswesen
Gewinnabführung
Ein Unternehmen überträgt seinen Gewinn aufgrund eines festen Vertrags an die übergeordnete Gesellschaft.
Bei einer Gewinnabführung überträgt ein Unternehmen seinen Gewinn an eine andere Gesellschaft. Grundlage ist ein Vertrag (Gewinnabführungs- oder Ergebnisabführungsvertrag); wie hoch der Betrag ist, regeln Vertrag und Gesetz. Das unterscheidet sie von einer gewöhnlichen Gewinnausschüttung, über die die Eigentümer jeweils gesondert entscheiden. Bei solchen Verträgen kann umgekehrt auch eine Verlustübernahme entstehen. In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) steht die Abführung als eigener Posten.
Worauf Sie achten sollten: Im EnW-Bericht gehört die Gewinnabführung nicht zu den Betriebskosten wie Material, Personal und Abschreibungen. Ergebnis vor Ertragsteuern minus Gewinnabführung ergibt auch nicht zwangsläufig das Jahresergebnis, weil weitere Posten dazwischen liegen können. Das Geld geht an die im Vertrag genannte Gesellschaft, nicht automatisch in den Haushalt der Stadt Bonn. Ohne Beleg lässt sich daraus also nicht ableiten, dass damit eine bestimmte städtische Aufgabe bezahlt wird.
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