Rechnungswesen
ÖDA-Ausgleich
Ausgleich für Nahverkehr, den ein Unternehmen im öffentlichen Auftrag anbietet, obwohl er sich wirtschaftlich allein nicht tragen würde.
ÖDA steht für „öffentlicher Dienstleistungsauftrag“. Darin legt die öffentliche Hand fest, welchen Nahverkehr ein Unternehmen anbieten soll und wie er finanziert wird. Für Verkehr, den das Unternehmen aus eigenem wirtschaftlichem Interesse nicht oder nicht so anbieten würde, erhält es einen Ausgleich. Dieser Ausgleich ist kein Fahrgeld. Er bedeutet auch nicht automatisch, dass der gesamte Jahresverlust übernommen wird. Mehrere Finanzierungswege können nebeneinander bestehen.
Beim SWB-Verkehr erklärt der Ausgleich, warum das Ergebnis vor und nach dem kommunalen Ausgleich so weit auseinanderliegt. Für 2023 gibt es dazu eine eigene Überleitung. Die GuV-Tabelle des Beteiligungsberichts 2024 fasst dagegen alle sonstigen betrieblichen Erträge zusammen und schlüsselt den ÖDA-Ausgleich nicht aktuell auf. Die Begleittexte nennen teils Zahlen aus älteren Jahren. Ein Betrag ist deshalb nicht schon ein Wert für 2024, nur weil der Bericht „2024“ im Titel trägt. Deutschlandticket-Ausgleich, kommunaler Zuschuss und Verlustübernahme sind verschiedene Dinge. Sie müssen nach ihrer jeweiligen Quelle auseinandergehalten und dürfen nicht einfach addiert werden.