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Was kostet Bonn?

Rechnungswesen

Privatrechtliche Leistungsentgelte

Geld aus Verträgen, bei denen die Stadt wie ein privater Anbieter auftritt, etwa Mieten, Pachten oder Verkäufe.

Hier stehen Erträge aus Verträgen der Stadt, zum Beispiel Mieten, Pachten und Verkaufserlöse. Der Unterschied zu Gebühren liegt in der rechtlichen Grundlage: Vertrag statt Gesetz oder Satzung. Ob etwa ein Eintrittsgeld hierher gehört oder als Benutzungsgebühr zählt, hängt davon ab, wie es konkret geregelt ist. Wie man es im Alltag nennt, entscheidet das nicht.

Die Zeile enthält nur Beträge, die zum dargestellten städtischen Haushalt gehören. Umsätze der rechtlich eigenständigen Stadtwerke gehören nicht hierher, nur weil die Stadt an ihnen beteiligt ist. Außerdem ist ein Entgelt ein Betrag vor Abzug der Kosten. Mieteinnahmen allein sagen nicht, ob sich ein Gebäude wirtschaftlich lohnt. Dafür müssen etwa Instandhaltung und Wertverlust (Abschreibungen) mitgerechnet werden. Wer eine Veränderung verstehen will, braucht Angaben zu Verträgen, Nutzung und Auslastung – die Sammelsumme allein reicht nicht.