Haushalt und Verfahren
Zuschussbedarf
Der Teil der Aufwendungen einer Aufgabe, den ihre eigenen Erträge – etwa Gebühren oder Fördermittel – nicht decken.
Der Zuschussbedarf ist die Lücke zwischen dem, was eine Aufgabe verbraucht, und dem, was sie selbst einbringt. Beispiel: Ein Schwimmbad nimmt Eintrittsgelder ein, hat aber höhere Aufwendungen für Personal, Energie und Gebäude. Die Differenz ist nicht durch die Erträge des Bads gedeckt. Im Ergebnisplan ist das eine geplante Lücke, in der Ergebnisrechnung des Jahresabschlusses eine tatsächlich erfasste.
Der Zuschussbedarf ist kein ausgezahlter Zuschuss an ein Unternehmen und keine Summe, die sofort gezahlt werden muss. Er enthält zum Beispiel auch Abschreibungen, für die im Jahr kein Geld fließt. Wichtig ist außerdem, ob interne Leistungen – Verrechnungen zwischen städtischen Stellen – schon eingerechnet sind. Das kann den Betrag deutlich verändern und steht im jeweiligen Bericht. Welche Steuer genau diese Lücke finanziert, lässt sich aus getrennten Steuer- und Aufgabenlisten nicht ablesen.