Gesundheitsversorgung ohne Krankenversicherung
Was kostet die Bonner Clearingstelle?
Die Clearingstelle hilft Menschen ohne Krankenversicherung, in die reguläre Gesundheitsversorgung zu kommen. Träger ist der Verein Anonymer Krankenschein Bonn e. V. (AKSB). Laut Stadt ist für ihn eine Förderung von 996 Tsd. €995.539 € für den Zeitraum 1. Oktober 2024 bis 30. September 2027 beschlossen. Das ist ein Betrag für alle drei Jahre zusammen. Er ist keine jährliche Ausgabe und keine Abrechnung der tatsächlichen Gesamtkosten.
Recherche: 21. September 2026 · Förderbeschluss laut Stadtmitteilung vom 19. April 2024, erster Absatz. Spätere Erhöhungen stehen unten in eigenen Zeilen.
Beträge: Gerundet
Welche Beträge sind öffentlich belegt?
| Zeitraum | Betrag | Was belegt die Quelle? |
|---|---|---|
| 01.10.2024–30.09.2027 | 996 Tsd. €995.539 € | Förderbedarf für drei Jahre. Laut Stadtmitteilung hat der Rat die Fortsetzung beschlossen. |
| 2026 | 50 Tsd. €50.000 € | Zusätzlich eingeplante Fördermittel, vom Finanzausschuss am 6. März 2025 ungeändert empfohlen. Kein Gesamtjahresbetrag, nur der zusätzliche Betrag. |
| 2025 | 25 Tsd. €25.000 € | Zusätzlich eingeplante Fördermittel, vom Finanzausschuss am 6. März 2025 ungeändert empfohlen. Kein Gesamtjahresbetrag, nur der zusätzliche Betrag. |
Quelle
- Anonymer Krankenschein: Fortsetzung nach Ratsbeschluss vom April 2024
Zeigt keine tatsächlich geleisteten Zahlungen.
- AKS-Fördermittel: Änderungsantrag 240986-95 AA
Ziffer 7 der Vorlage; den abschließenden Ratsbeschluss haben wir nicht gesondert geprüft.
Förderung 2024–2027: Stadtmitteilung vom 19. April 2024, erster Absatz. Zusätzliche Ansätze 2025/2026: Vorlage 240986-95 AA, Ziffer 7, und Beratungsverlauf vom 6. März 2025. Beides sind Webseiten, daher ohne PDF-Seitenangabe.
Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich scrollen.
Warum mehr Geld? Die spätere Vorlage der Verwaltung nennt aufwendigere therapeutische Angebote, veränderte Kosten und einen Ausbau des Angebots. Belegt ist die Empfehlung des Finanzausschusses. Den abschließenden Beschluss des Rates und die Auszahlung zeigen die geprüften Unterlagen nicht eigens.
Keine neue Gesamtsumme: Die zusätzlichen Jahresbeträge zählen wir nicht zum ursprünglichen Dreijahresbetrag dazu. Wir rechnen daraus auch keine Jahreskosten aus. Dafür fehlt eine zusammenfassende Abrechnung der Förderung, die zeigt, was am Ende im Haushalt umgesetzt wurde. Den Dreijahresbetrag einfach durch drei zu teilen, ergäbe nur einen rechnerischen Durchschnitt, keinen belegten Jahresbetrag.
Welche Clearingstelle ist gemeint?
AKS steht für Anonymer Krankenschein. Der Träger in Bonn heißt Anonymer Krankenschein Bonn e. V. (AKSB). Die Clearingstelle gehört zu diesem Verein. Sie ist keine städtische Dienststelle mit eigener Abrechnung. Die Stadt fördert das Projekt seit Herbst 2021. Quelle: Stadt Bonn, Projektbeschreibung · Selbstdarstellung des Trägers.
Die Beratung klärt Fragen zu Krankenversicherung, Aufenthaltsstatus und Ansprüchen auf Leistungen. Ziel ist, Menschen in die reguläre Versorgung zu vermitteln. Lassen sich Ansprüche nicht oder nicht rechtzeitig nutzen, ermöglicht der anonyme Krankenschein eine medizinische Behandlung. Die Praxen rechnen dann mit dem Verein ab. Die Förderung gilt also für das ganze Projekt einschließlich der Behandlungen, nicht nur für das Personal der Beratung. Stadt Bonn, 4. März 2024: Beschreibung des Modellprojekts.
Wer bezahlt: Stadt, Land oder der Verein selbst?
Die belegte Dreijahresförderung zahlt die Stadt Bonn. Ob das Land dieses Bonner Projekt zusätzlich laufend fördert und mit wie viel Geld, ließ sich in den geprüften Quellen nicht beziffern. Das heißt aber nicht, dass es sicher keinen Landesanteil gibt.
Der Verein nennt auf seiner Website im Abschnitt zur Unterstützung einen Eigenanteil von 10 Prozent seiner Ausgaben. Das ist eine Angabe des Vereins selbst, abgerufen am 21. September 2026, ohne Angabe des Jahres. Der Verein verweist auch auf ehrenamtliche Arbeit und Geld von Dritten (Drittmittel). Die Gesamtkosten lassen sich daraus nicht verlässlich hochrechnen. Denn nicht vollständig veröffentlicht ist, worauf sich die Förderung bezieht, welche Eigenleistungen angerechnet werden und was tatsächlich ausgegeben wurde. Die Förderung der Stadt ist nicht dasselbe wie die Gesamtkosten des Vereins.
Wie viel wurde tatsächlich ausgegeben?
Das ist nicht bekannt: Eine vollständige Ist-Abrechnung des Projekts, also eine Abrechnung der tatsächlichen Ausgaben, liegt in den geprüften Quellen nicht vor. Offen bleiben vor allem: was die Stadt tatsächlich pro Jahr ausgezahlt hat, die Behandlungskosten, die Personal- und Sachkosten und wie viel Geld aus Spenden und anderen Mitteln kam. Die Förderung ist weder ein nachgewiesener Ist-Aufwand noch ein Beleg für eine Zahlung.
Gibt es dazu offene Daten der Stadt?
Im Bonner Open-Data-Katalog haben wir keinen eigenen Datensatz zu Clearingstelle, Krankenschein oder AKSB gefunden. Der Katalog verzeichnet die offenen Daten der Stadt. Geprüft haben wir die Beschreibungen der Datensätze. Die belastbaren Beträge auf dieser Seite stammen aus einer amtlichen Mitteilung und aus dem Ratsinformationssystem – nicht aus einer offenen Buchungsdatei.
Aus den allgemeinen Haushaltsplänen und Jahresabschlüssen lässt sich nicht sicher ablesen, welche Kosten zum AKSB gehören. Vor allem ist die gesetzliche „Hilfe bei Krankheit“ etwas anderes als dieses freiwillige Projekt. Der Erläuterungsband 2025/2026, gedruckte Seite 643 (PDF-Seite 644) beschreibt dazu Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) und nach § 264 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (gesetzliche Krankenversicherung). Diese Beträge zählen wir nicht zu den Kosten der Clearingstelle.
Für einen verlässlichen Kostenbericht bräuchte es drei Dinge: die endgültigen jährlichen Förderbescheide der Stadt (Zuwendungsbescheide), die Nachweise des Vereins, wofür er das Geld verwendet hat (Verwendungsnachweise), und eine Projektabrechnung getrennt nach Geldgebern. Die Stadt bewertet die Vermittlung in die reguläre Versorgung positiv. Ob die Stadt dadurch Geld spart und wie viel, ist nicht belegt. Wir rechnen deshalb keine Einsparung in Euro aus.
Belegte Förderbeträge als CSV · Quellen und Datenmethodik · Verwandter Aufgabenbereich: Soziale Leistungen