Kommunalfinanzen · Grundlagen
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
Kunstwerke, Sammlungsstücke und bestimmte Denkmäler der Stadt; ihr Bilanzwert kann stark vom kulturellen Wert oder Marktpreis abweichen.
Was bedeutet Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler genau?
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler sind ein eigener Bereich der Sachanlagen. Dazu können städtische Kunstwerke, Sammlungsobjekte und bestimmte Denkmäler gehören. Nicht jedes denkmalgeschützte Gebäude steht hier: Ein Baudenkmal, das als Verwaltungsgebäude dient, kann weiter bei den bebauten Grundstücken geführt werden.
Kunst und Denkmäler lassen sich schwer bewerten. Aus der ersten Bilanz der Stadt (Eröffnungsbilanz) können Werte weitergeführt werden, die nach den damaligen Regeln bestimmt wurden – teils nur ein symbolischer Erinnerungswert. Eine niedrige Bilanzsumme sagt daher wenig über die kulturelle Bedeutung einer Sammlung. Versicherungswert, Marktwert und möglicher Verkaufserlös sind andere Größen. Wie viel für den Erhalt nötig ist, zeigen erst Angaben zu Zustand und anstehenden Maßnahmen.
Konkrete Bonner Zahlen finden Sie in den Berichten zu Bonns Finanzen. Dort nennt jede Zahl ihr Jahr, ihren Status (etwa Plan oder Ist) und die Originalquelle.
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