Kommunalfinanzen · Grundlagen

Unbebaute Grundstücke und Rechte

Grundstücke der Stadt ohne Gebäude – vor allem Grünflächen, aber zum Beispiel auch Ackerland und Wald.

Was bedeutet Unbebaute Grundstücke und Rechte genau?

Diese Bilanzposition umfasst unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, also Rechte, die rechtlich wie ein Grundstück behandelt werden. Dazu gehören unter anderem Grünflächen, Ackerland, Wald und sonstige unbebaute Flächen. Unbebaut heißt nicht ungenutzt oder frei verkäuflich: Ein Park erfüllt eine öffentliche Aufgabe, auch ohne Gebäude. Straßenflächen stehen nicht hier, sondern beim Infrastrukturvermögen.

Boden nutzt sich nicht ab wie ein Fahrzeug und wird deshalb grundsätzlich nicht planmäßig abgeschrieben. Der Wert ändert sich etwa durch Käufe, Verkäufe, Umbuchungen oder Wertberichtigungen. Der Bilanzwert ist kein aktueller Bodenrichtwert und keine Schätzung möglicher Verkaufserlöse. In Bonns Kernbilanz zählen nur die dort geführten Flächen und Rechte, nicht pauschal alle Grundstücke im Stadtgebiet.

Konkrete Bonner Zahlen finden Sie in den Berichten zu Bonns Finanzen. Dort nennt jede Zahl ihr Jahr, ihren Status (etwa Plan oder Ist) und die Originalquelle.

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