Kommunalfinanzen · Erträge

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Ersatz für Kosten, die Bonn für eine andere Stelle oder gemeinsam mit ihr getragen hat.

Was bedeutet Kostenerstattungen und Kostenumlagen genau?

Hier bekommt die Stadt Geld für konkrete Kosten ersetzt oder erhält vereinbarte Kostenanteile. Beispiel: Bonn übernimmt eine Aufgabe für eine andere öffentliche Stelle und bekommt die Kosten dafür erstattet. Anders als eine allgemeine Zuweisung hängt dieses Geld an einer bestimmten Ausgabe oder Leistung. Wie viel erstattet wird, regelt das jeweilige Gesetz oder der Vertrag.

Auf den Aufgabenseiten können solche Erstattungen einen Teil der Kosten einer Aufgabe decken. Hohe Kosten vor Abzug der Erstattungen muss die Stadt dann nicht vollständig aus allgemeinen Mitteln bezahlen. Umgekehrt geht es der Stadt nicht automatisch besser, wenn die Erstattung steigt – vielleicht sind die erstatteten Kosten ebenso gestiegen. Erstattung und Kosten müssen zum selben Zeitraum und zur selben Aufgabe gehören. Nicht verwechseln mit internen Verrechnungen zwischen städtischen Ämtern: Sie verteilen Kosten nur innerhalb der Stadt und bringen kein Geld von außen.

Konkrete Bonner Zahlen finden Sie in den Berichten zu Bonns Finanzen. Dort nennt jede Zahl ihr Jahr, ihren Status (etwa Plan oder Ist) und die Originalquelle.

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