Kommunalfinanzen · Aufwendungen

Versorgungsaufwendungen

Pensionen und Beihilfen für ehemalige Beamtinnen und Beamte sowie die Vorsorge für diese Verpflichtungen.

Was bedeutet Versorgungsaufwendungen genau?

Hier stehen vor allem Pensionen und Beihilfen – also Zuschüsse zu Krankheitskosten – für Menschen, die Versorgung von der Stadt erhalten. Hinzu kommt die Vorsorge für künftige Verpflichtungen (Rückstellungen). Die Stadt weist diese Kosten getrennt von den Personalkosten für aktive Beschäftigte aus. Auch hier zählt, welchem Jahr die Kosten wirtschaftlich zuzuordnen sind, nicht nur, was tatsächlich ausgezahlt wurde.

Steigt der Betrag, kann das verschiedene Gründe haben. Die laufenden Pensionen und Beihilfen können steigen. Oder die künftigen Verpflichtungen werden neu bewertet. Man darf die Zeile nicht durch die Zahl der heutigen Beschäftigten teilen und als deren Gehalt lesen. Sie zeigt auch nicht, wie viel Geld für künftige Pensionen auf einem eigenen Konto liegt. Eine Rückstellung ist zunächst eine gebuchte Verpflichtung, kein angespartes Geld. Wie stark die Pensionen die Kasse tatsächlich belasten, zeigen die Versorgungsauszahlungen in der Finanzrechnung, die nur echte Zahlungen erfasst. Hinweise auf Neubewertungen stehen im Anhang des Jahresabschlusses.

Konkrete Bonner Zahlen finden Sie in den Berichten zu Bonns Finanzen. Dort nennt jede Zahl ihr Jahr, ihren Status (etwa Plan oder Ist) und die Originalquelle.

Zurück zum Glossar →