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Haushalt und Verfahren

Doppik

Die kaufmännische doppelte Buchführung, mit der NRW-Kommunen rechnen. Sie erfasst neben Zahlungen auch Werteverzehr, Vermögen und Schulden.

Auch: NKF, Neues Kommunales Finanzmanagement, Kameralistik, doppelte Buchführung

Lange haben Städte wie eine Kasse gerechnet: Was ging ein, was ging aus? Das hieß Kameralistik. Mit dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement, kurz NKF, haben die Kommunen in Nordrhein-Westfalen auf die doppelte Buchführung umgestellt, die Doppik. Die Gemeindeordnung schreibt sie heute ausdrücklich vor.

Der Unterschied ist groß: Die Doppik erfasst nicht nur Zahlungen, sondern auch, was an Werten verbraucht wird. Eine Schule, die altert, verliert jedes Jahr an Wert; das erscheint als Abschreibung. Künftige Pensionen, die heute verdient werden, erscheinen als Rückstellung. Deshalb gibt es drei Rechenwerke:

  • die Ergebnisrechnung mit Erträgen und Aufwendungen,
  • die Finanzrechnung mit Ein- und Auszahlungen,
  • die Bilanz mit Vermögen, Schulden und Eigenkapital.

Die drei messen Verschiedenes. Ein Jahresergebnis aus der Ergebnisrechnung und ein Zahlungssaldo aus der Finanzrechnung darf man deshalb nie verrechnen oder vergleichen, als wären sie dieselbe Größe.