Haushalt und Verfahren
Mittelfristige Finanzplanung
Die Vorschau über fünf Jahre, die in jeden Haushaltsplan einbezogen ist. Die Folgejahre sollen ausgeglichen sein, sind aber nur Planung, kein Beschluss über Ausgaben.
Jeder Haushalt muss eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung enthalten. Das erste Planjahr ist das laufende Haushaltsjahr, dazu kommen das oder die beschlossenen Jahre und die Jahre danach. Die drei Planungsjahre nach dem Haushaltsjahr sollen jeweils ausgeglichen sein.
Diese Folgejahre sind keine Ermächtigung. Der Rat beschließt mit dem Haushalt nur die Ausgaben des Haushaltsjahres, bei einem Doppelhaushalt der beiden Jahre. Was für die Jahre danach im Plan steht, ist eine Absichtserklärung, die mit jedem neuen Haushalt fortgeschrieben wird.
Beim Lesen von Zahlen heißt das: Ein Wert „laut Planung 2029“ ist eine Annahme der Verwaltung, kein beschlossener Betrag und erst recht kein Ergebnis. Steht im Planjahr ein Fehlbetrag, der durch Vortrag ausgeglichen werden soll, braucht das die Genehmigung der Aufsicht.