57.000 € pro Kind und Jahr. Keine Stadt im Vergleich zahlt mehr.
Kinder mit seelischer Behinderung haben Anspruch auf Begleitung im Unterricht. Das ist richtig und wichtig. Aber in keiner kreisfreien Stadt in NRW mit Vergleichsdaten ist ein Fall so teuer wie in Bonn: doppelt so teuer wie in der typischen Stadt (2023).
WORUM ES GEHTEine Begleitung im Klassenzimmer
Kinder mit einer seelischen Behinderung, etwa einer schweren Angststörung oder Autismus, haben ein Recht auf Hilfe, damit sie zur Schule gehen können. Oft heißt das: Eine Schulbegleitung sitzt mit im Unterricht. Das regelt § 35a im Sozialgesetzbuch VIII. Bezahlen muss das die Jugendhilfe der Stadt.
Niemand stellt diesen Anspruch in Frage. Die Frage ist nur, warum er in Bonn so viel teurer ist als in jeder anderen kreisfreien Stadt mit Vergleichsdaten.
DIE KURVEDoppelt so teuer, seit Jahren
Was ein Fall Schulbegleitung im Jahr kostet
Seit 2017 hat sich der Preis pro Fall in Bonn mehr als verdoppelt (+104 %). In der typischen Stadt stieg er um 60 % (Median aus 15 bzw. 19 Städten). 2018, 2022 und 2023 war Bonn jeweils die teuerste Stadt im ganzen Vergleich.
DER BONNER SONDERWEGGut gemeint, teuer gemacht
2017 erfand Bonn das „Poolmodell“. Die Stadt teilte die Schulen in 27 Gebiete auf, in jedem arbeitet ein fester Träger. Und der Rat beschloss einen hohen Standard: Als Schulbegleitung dürfen nur Fachkräfte arbeiten, also Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiter und gegebenenfalls Erzieher.
Die Prüfer fanden das 2019 noch gut: Bonn habe „angemessen reagiert“. Sie schrieben aber auch, ob der Anstieg gebremst werde, „bleibt abzuwarten“. Er wurde nicht gebremst.
DIE WENDE?Seit Sommer 2025 wird umgebaut
Im Juni 2024 hat der Rat die Reißleine gezogen. Seit dem Schuljahr 2025/26 läuft eine zweijährige Übergangszeit mit zwei Wegen:
Die Hilfe gehört dort zur Schule, ohne Antrag für jedes einzelne Kind. Das ist unbürokratisch, hat aber im Gesetz keine eigene Grundlage, sagen die Prüfer.
Abgerechnet wird pro Kind, in der Übergangszeit noch mit Elementen des alten Poolmodells, danach eng nach dem Rahmenvertrag des Landes.
Ein festes Budget, möglichst mit Obergrenze, ein engmaschiges Controlling und eine Prüfung, ob die Leistung ausgeschrieben werden muss.
DAS GRÖSSERE MUSTERWenige Fälle, teure Fälle
Die Schulbegleitung ist kein Einzelfall. In der ganzen Hilfe zur Erziehung zeigt Bonn dasselbe Muster.
Fälle pro 1.000 junge Einwohner −20 %
Bonn hat deutlich weniger Fälle als die meisten Städte.
Kosten pro Fall +25 %
Aber pro Fall zahlt Bonn mehr als jede andere Stadt im Vergleich. Bei der Heimerziehung 2022 ebenso: 90.021 € pro Fall, Höchstwert.
Netto pro Einwohner unter 21 +49 % seit 2019
Unterm Strich zahlt Bonn pro jungem Menschen fast die Hälfte mehr als vier Jahre zuvor. 2022 lag die Stadt damit genau an der Grenze zum teuersten Viertel, 2023 knapp über dem Median (1.264 €).